
Flächendeckender Mindestlohn Nichts tun wird teuer!
Wir beraten kleine und mittelständische Unternehmen umfassend
Seit dem 1. Januar 2015 gibt es in Deutschland einen bundesweit flächendeckenden und weitestgehend branchenunabhängigen Mindestlohn. Dieser wird zum 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020 erneut in zwei Stufen angehoben.
Zeitraum | Mindestlohn |
---|---|
ab 01.01.2020 | 9,35 Euro |
01.01.2019 bis 31.12.2019 | 9,19 Euro |
01.01.2017 bis 31.12.2018 | 8,84 Euro |
01.01.2015 bis 31.12.2016 | 8,50 Euro |
Im Jahr 2019 haben Arbeitnehmer damit Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro brutto je Arbeitsstunde. Für Arbeitgeber ergeben sich hierdurch steuerliche, betriebswirtschaftliche sowie arbeits- und sozialrechtliche Fragen: Welche arbeitsvertraglichen Anpassungen sind erforderlich? Sollte eine Änderungsvereinbarung abgeschlossen werden? Wie lassen sich Mindestlohnunterschreitungen vermeiden, wenn monatlich feste Bruttolöhne gezahlt werden? Ist es sinnvoll, Zeitwertkonten zu führen oder Arbeitszeitkorridore zu vereinbaren? Wie kommt man den erweiterten Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten nach? Wie sieht es mit Mini-Jobbern, kurzfristig beschäftigten Aushilfen, freien Mitarbeitern und Bereitschaftsdiensten aus? Und was kann man grundsätzlich tun, um auf der sicheren Seite zu sein?
Weitere Fragen? Wir helfen gern!
Bei allen Problemen, die der Mindestlohn für die Lohnabrechnung und die Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeiten sowie von Überstunden mit sich bringt, sind Ihnen die Steuerexperten der ETL-Gruppe gern behilflich - auch mit Formularen zur Arbeitszeiterfassung.
Darüber hinaus können Sie von den ETL-Rechtsanwälten für Arbeitsrecht prüfen lassen, ob tarifliche Bestimmungen einzuhalten sind und die Lohn- und Gehaltszahlungen an Ihre Mitarbeiter rechtssicher erfolgen. Hierfür kontaktieren Sie die ETL-Mindestlohnprüfstelle kostenfrei unter 0800 7 77 51 11.
(Stand: 29.11.2018)
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