Einmal mehr ist am Ende weniger
Mit vorausgezahlten Krankenversicherungsbeiträgen können Steuern gespart werden
Seit 2010 sind Krankenversicherungsbeiträge (KV-Beiträge) in unbegrenzter Höhe abziehbar, soweit sie auf eine Basisversorgung entfallen. Der Beitragsanteil für ein Krankengeld sowie Komfortleistungen (wie Einzelzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung usw.), sind aus den KV-Beiträgen heraus zu rechnen. Pflegepflichtversicherungsbeiträge (PV-Beiträge) sind in unbegrenzter Höhe abziehbar.
Sonstige Versicherungsbeiträge wie z. B. Beiträge zu Haftpflicht- oder Unfallversicherungen sind nur abziehbar, wenn sie zusammen mit den KV- und PV-Beiträgen die Summe von 1.900 EUR (bei Arbeitnehmern) bzw. 2.800 EUR (bei Unternehmern) nicht überschreiten. Werden diese Grenzen überschritten, entfällt die Abzugsfähigkeit aller anderen Versicherungsbeiträge.
Mit einer Vergleichsrechnung wird geprüft, ob in einzelnen Fällen nach dem bis 2009 geltenden Recht ein höherer Sonderausgabenabzug möglich ist (Günstigerprüfung).
Mit Vorauszahlungen Steuern sparen
Seit 2011 akzeptiert die Finanzverwaltung die Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen bis zum Zweieinhalbfachen der laufenden Beitragszahlung. Solche Vorauszahlungen bieten sich an, wenn der Steuersatz in 2012 hoch ist und sich die sonstigen Vorsorgeaufwendungen wegen der Höchstbeträge nicht oder kaum als Sonderausgaben auswirken. Ob und in welcher Höhe Vorauszahlungen sinnvoll sind, muss im Einzelfall genau berechnet werden. Sprechen Sie uns an! Wir ermitteln für Sie die optimale Verteilung der Beiträge.
(Stand: 16.04.2012)
Unsere Mandanten
Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige aller Branchen
- Beratung und Dienstleistung
- Energieversorgung
- Finanzen und Versicherungen
- Franchisesysteme
- Hotellerie und Gastronomie
- Gemeinnützige Organisationen
- Heilberufler
- Handel
- Handwerk und Bau
- Immobilienunternehmen
- Industrie
- IT
- Kunst und Unterhaltung
- Land- und Forstwirtschaft
- Öffentliche Verwaltung
- Profisport
- Tankstellen
- Verkehr und Logistik
Privatpersonen
ETL – Das Rundum-Paket
Das Rundum-Paket der ETL-Berater. Jetzt informieren.
Soziales Engagement
Wir übernehmen soziale Verantwortung. Jetzt informieren.
ETL-Berater

Unsere über 700 Standorte finden Sie hier.
Wir sind gern für Sie da
Telefon: Work(030) 22640200
E-Mail: Kontaktdaten
www.ETL.de
Überblick: Alle Kontaktdaten
Kostenfreier Rückruf-Service
ETL International
Die über 60 internationalen Standorte finden Sie hier.
ETL SteuerRecht-News
- Erben & Vererben: Steuerfreies Erben eines Familienheims nicht ohne Selbstnutzung
- Außergewöhnliche Belastungen: Ehescheidungskosten können außergewöhnliche Belastung sein
- Rechnungsangaben: Anforderungen an umsatzsteuerrechtlich korrekte Rechnungen wachsen
Mehr News bequem per E-Mail mit dem ETL-Newsletter.
Karriere & Perspektiven
Aktuelle Karriere-Chancen bei ETL: Für Auszubildende, Absolventen und Berufserfahrene.

