Pferdesport wird teurer

 

 

Bisher unterliegen Lieferungen von Pferden dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Das soll sich ab dem 1. Juli 2012 ändern. Die Bundesregierung plant, auch Lieferungen von Pferden dem Regelsteuersatz von 19 % zu unterwerfen. Wer als Privatperson ein Pferd erwirbt, muss damit zukünftig tiefer in die Tasche greifen, denn die Preise werden durch die Erhöhung der Umsatzsteuer vermutlich steigen. Die Gesetzesänderung beruht auf einem Urteil des EuGH. Die Europäische Kommission hatte Deutschland wegen des ermäßigten Steuersatzes für Pferde verklagt und Recht bekommen. Einem ermäßigten Steuersatz können nach EU-Recht lebende Tiere nur dann unterliegen, wenn sie üblicherweise für die Zubereitung von Nahrungs- und Futtermitteln verwendet werden. Nach bisherigem deutschen Recht unterlagen aber beispielsweise auch Reitpferde dem ermäßigten Steuersatz. Eine Änderung des Steuergesetzes war daher notwendig.

Hinweis
Das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die für den Freizeitsport oder von Berufsreitern bzw. Reitlehrern genutzt werden, unterlag auch bisher schon der Regelsteuersatz von 19 %.

(Stand: 02.05.2012)

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