Zentrales Testamentsregister
Nachlassverfahren werden beschleunigt
Seit Januar 2012 werden sämtliche amtlich verwahrten und notariell beurkundeten erbfolgerechtlich erheblichen Urkunden, wie Testamente und Erbverträge, Eheverträge, Erbverzichtsverträge und Rücktritts- oder Anfechtungserklärungen zentral registriert. Privatschriftliche Testamente werden eingetragen, wenn sie sich in "besonderer amtlicher Verwahrung" befinden. Im Zentralen Testamentsregister werden die persönlichen Angaben zum Erblasser (Geburtsname, -tag und -ort), die Daten zur Urkunde (Testament, Vertrag) und zu deren Verwahrstelle bzw. das Verwahrkennzeichen gespeichert. Notare bzw. Gerichte melden diese Daten, wenn ein öffentliches Testament errichtet oder beim Nachlassgericht in Verwahrung gegeben wird. Registiert wird aber auch die Rücknahme einer notariellen Verfügung von Todes wegen aus der Verwahrung. Bis 2016 sollen alle bisher verwahrten Urkunden in das neue Register überführt werden.
Registrieren bedeutet nicht Verwahren
Das Register bzw. die Bundesnotarkammer ist keine Verwahrstelle. Die Urkunden selbst werden nicht dorthin übertragen. Mit dem Zentralen Register soll vielmehr das langwierige Suchen von Urkunden entfallen. Das Nachlassgericht fragt in jedem Nachlassfall das Register ab. Falls Registereinträge vorhanden sind, werden die Registrierungsdaten sowie die Verwahrstelle(n) an das Nachlassgericht gemeldet. Dadurch wird das Nachlassverfahren beschleunigt und sichergestellt, dass relevante Urkunden und damit der Wille des Erblassers tatsächlich berücksichtigt werden.
(Stand: 20.04.2012)
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