Baukindergeld schließt andere Steuerboni nicht aus
Wer ein Eigenheim baut oder kauft, kann vom Baukindergeld der KfW-Bank profitieren. Familien erhalten 12.000 Euro für jedes Kind, das am Tag der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Baukindergeld gibt es allerdings nur, wenn das jährliche zu versteuernde Haushaltseinkommen bei Familien mit einem Kind nicht mehr als 90.000 beträgt. Für jedes weitere Kind sind 15.000 Euro mehr zulässig. Das Baukindergeld muss spätestens sechs Monate nach dem Einzug ins neue Heim beantragt werden.
Hinweis
Gefördert wird nur der erstmalige Kauf oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland. Besitzt der Haushalt bereits (selbstgenutztes, vermietetes, leerstehendes, durch Nießbrauch oder unentgeltlich überlassenes) Wohneigentum, ist eine Förderung ausgeschlossen. Das gilt auch für Ferienwohnungen oder Wochenendhäuser, durch vorweggenommene Erbfolge übertragenes Wohneigentum oder wenn eine Schenkung oder ein Verkauf zwischen Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft oder Verwandten eines Haushaltsmitgliedes (z. B. Kinder, Eltern, Großeltern) stattgefunden hat.
Für den, der seine Mietwohnung kauft und meist noch das eine oder andere modernisieren oder umbauen möchte, gibt es eine gute Nachricht: Für die in den Rechnungen ausgewiesenen Arbeitsleistungen kann der Steuerbonus für haushaltsnahe Handwerkerleistungen (jährlich 20 % von bis zu 6.000 Euro) beansprucht werden. Die Steuerermäßigung ist zwar ausgeschlossen, wenn Baumaßnahmen durch zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse öffentlich gefördert werden. Das Baukindergeld der KfW schließt den Steuerbonus jedoch nicht aus.
(Stand: 07.10.2019)
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