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Starte als geschäftsführender Partner

Als Steuerberater träumst du von der eigenen Kanzlei? Mit ETL an deiner Seite kann dieser Wunsch in Erfüllung gehen. Werde geschäftsführender Partner mit Beteiligungsmöglichkeiten zwischen 10 und 40 Prozent. Erfahrene ETL-Steuerberater begleiten und unterstützen dich auf deinem Weg zum Erfolg.

Paul Somberg, Steuerberater. Kanzleileiter in der ETL-Gruppe seit 2018.

Paul ist ein Traum-wahr-Macher, weil er ihn geschafft hat – den ersehnten Sprung von der anonymen Großkanzlei auf den Chefsessel seiner eigenen kleinen, feinen Kanzlei im Grünen. So geht’s mit dem Fahrrad ins Büro und mit ETL-Beteiligung im Rücken in die Zukunft.

Jens Bosch, Steuerberater. Kanzleileiter in der ETL-Gruppe seit 2023.

Jens ist ein Sich-selbstständig-Macher, weil er den Sprung auf den Chefsessel geschafft hat – und das im Espresso-Tempo. Möglich gemacht hat das die Beteiligung von ETL, die eine perfekte Mischung aus planerischer Sicherheit und unternehmerischer Eigenständigkeit ist.

Interesse?

Starte als geschäftsführender Partner

Als Steuerberater/in träumst Du von der eigenen Kanzlei, doch das Eigenkapital fehlt?

Mit ETL an deiner Seite kann dieser Wunsch in Erfüllung gehen. Werde geschäftsführender Partner mit Beteiligungsmöglichkeiten zwischen 10 und 40 Prozent. Erfahrene ETL-Steuerberater begleiten und unterstützen dich auf deinem Weg zum Erfolg.

Du hast gerade dein Steuerberaterexamen abgelegt und träumst von einer eigenen Kanzlei? Unsere Experten der Kanzleivermittlung beraten dich bei allen Fragen rund um die Übernahme einer Kanzlei. Wir begleiten dich sicher durch den gesamten Übernahmeprozess – von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Vertragsabschluss und dem Ausscheiden des Senior-Partners.

Selbständig auch ohne Eigenkapital: als ETL-Junior-Partner

Der Schritt in die Selbständigkeit erfordert einigen Mut. Erfahrene ETL-Berater stehen dir von Anfang an zur Seite und bringen deine Kanzlei auf Erfolgskurs. Neben der gesellschaftsrechtlichen Einbindung und der fachlichen Beratung wirst du auch in deiner Entwicklung zur kompetenten Führungskraft gefördert.

Zwei Möglichkeiten der Kanzleiübernahme

Zum einen kannst du eine bereits etablierte Kanzlei, die noch nicht zur ETL-Gruppe gehört, im Rahmen einer Nachfolgeregelung übernehmen. Dein Vorteil: Du benötigst kein Eigenkapital, bist mit bis zu 20 % beteiligt und wirst von Anfang an zum Geschäftsführer bestellt. Die Finanzierung garantiert die ETL-Gruppe zu 100 %. Gemeinsam mit dem Senior-Partner verbürgst du dich gegenüber dem Darlehensgeber lediglich in Höhe deiner persönlichen Beteiligung.

Eine zweite Möglichkeit ist, sich an einer Kanzlei zu beteiligen, die bereits der ETL-Gruppe angehört: wir finden gemeinsam Möglichkeiten einer sofortigen Übernahme von Anteilen. Wir helfen gerne bei der Auswahl der passenden Kaufpreisfinanzierung. In beiden Fällen profitierst du von den Erfahrungen des Senior-Partners, der dir bis zu seinem Ausscheiden zur Seite steht.

 
 
Torsten Lenk
Vorstand ETL Partnermanagement

Wir suchen (ggf. aus dem Kreis der Mitarbeiter) gemeinsam mit dem Senior-Steuerberater nach einem geeigneten Nachfolger (Junior-Steuerberater). Diese Suche erfolgt z. B. über die NWB oder über unsere ETL-Website (www.etl.de). Dieser Junior-Steuerberater könnten Sie sein! Wir beteiligen Sie an dieser neuen Gesellschaft mit bis zu 20 %, ohne dass Sie Eigenkapital investieren müssen (mehr dazu unter Ziffer 5, Kaufpreisfinanzierung).

Der Senior-Steuerberater wird je nach persönlicher Lebensplanung in der Regel ebenfalls bis zu 10 % an der neu gegründeten Steuerberatungsgesellschaft beteiligt.

Beispiel:
Herr StB Meier ist 60 Jahre alt. Er verkauft seine Praxis an die neu zu gründende „Meier & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft“, an der er zu 10 % beteiligt wird. Der Junior-Steuerberater wird mit 20 % beteiligt. Die restlichen Anteile hält die Freund & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Berlin.

Alle Beschlüsse erfolgen einstimmig – das ist unser ETL-Prinzip, gelebt in der Praxis und Bestandteil unserer ETL-Gesellschaftsverträge. So haben Sie bei allen Entscheidungen, die Ihre Gesellschaft betreffen, ein Vetorecht. Somit haben Sie immer die Sicherheit, dass Sie von keinem anderen Gesellschafter „überstimmt“ werden können.

Damit sich gegenüber den Mandanten zunächst möglichst wenig ändert, übernimmt der Senior-Steuerberater während der Überleitungsphase die Geschäftsführung in der neuen Gesellschaft. Selbstverständlich werden Sie ebenfalls zum Geschäftsführer bestellt.

Die neue Gesellschaft erwirbt vom Senior-Steuerberater den Mandantenstamm und das Inventar (Asset deal). Der berufsübliche Kaufpreis für den Mandantenstamm beträgt in der Regel 80 % bis 120 % vom nachhaltigen Jahresumsatz.

Beispiel:
Steuerberater Meier verkauft seine Praxis in Hamburg an die neu zu gründende Gesellschaft „Meier & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft“. Der Jahresumsatz beträgt 1 Mio. EUR. Rentabilität und Liquidität der Kanzlei sind sehr gut, so dass ein Faktor von 120 % gerechtfertigt ist. Demnach beträgt der Kaufpreis für den Mandantenstamm 120 % von 1 Mio. EUR, somit 1,2 Mio. EUR. Das Inventar verkauft Steuerberater Meier für 50.000 EUR an die neue Gesellschaft.

Die Einzelheiten dieser Praxisübernahme werden in einem „Praxisübernahmevertrag“ geregelt, dessen Muster wir Ihnen gerne übersenden.

In unserem ETL-Modell braucht sich der Junior-Steuerberater um die Finanzierung des Kaufpreises nicht zu kümmern. Denn die neu gegründete Gesellschaft selbst finanziert den Kaufpreis!

In unserem Beispiel von oben finanziert die Meier & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft also den Kaufpreis in Höhe von 1,25 Mio EUR. Die Finanzierung garantiert die ETL-Gruppe. Sie und der Senior-Steuerberater verbürgen sich gegenüber dem Darlehensgeber nur in Höhe Ihrer persönlichen Beteiligung.

Ihr Kapitaleinsatz erstreckt sich lediglich auf bis zu 5 TEUR (Ihre quotale Stammeinlage).

Die Finanzierung des Kaufpreises ist auf 6 Jahre angelegt (das erste Jahr tilgungsfrei und 5 Jahre Tilgung). Korrespondierend dazu refinanziert die Gesellschaft den Kaufpreis in der Regel innerhalb von 6 Jahren aus dem laufenden Ergebnis. Das bedeutet, dass Ihre Gesellschaft innerhalb von 6 Jahren die Verbindlichkeiten aus der Praxisübernahme getilgt hat. Für Sie bedeutet das, dass Sie neben Ihrer laufenden erfolgsabhängigen Geschäftsführer-Vergütung ab dem 7. Jahr mit erheblichen Ausschüttungen aus Ihrer Gesellschaft rechnen können.

ETL bietet faire, kollegiale Konditionen und eine erfahrene Begleitung bei der Übernahme. Gerne senden wir Ihnen eine Liste von Referenzen aus mehr als 100 Kanzleiübernahmen. Oder ganz einfach: Fragen Sie Ihren ETL-Kollegen in Ihrer Nachbarschaft!

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Von Anfang an an deiner Seite

Wir begleiten dich auf deinem Weg zum Erfolg. Jede ETL-Kanzlei ist einem regionalen ETL Partnermanagement zugeordnet. Hier werden die Kanzleileiter in allen Belangen der Kanzleiführung unterstützt und durch den oder die jeweiligen regionalen ETL Partnermanager persönlich betreut.

Die Ansprechpartner an den Standorten sind auch das Bindeglied zur ETL-Geschäftsleitung und stehen den ETL-Kanzleien, insbesondere beim Personalmanagement, der effizienten Gestaltung der Kanzleiprozesse und der Umsetzung der ETL-Standards zur Seite.