April 2006

Teilgemeinschaftspraxen – eine spezielle Form der Kooperation von Ärzten

Aufgrund der Musterberufsordnung der Ärzte ist es ihnen gestattet, sich zu Organisationsgemeinschaften, zu medizinischen Kooperationsgemeinschaften und Praxisverbänden zusammenzuschließen. Diese können auf einzelne Leistungen beschränkt werden.
Bei der Teilgemeinschaftspraxis (TGP) ist es zulässig, dass gegenüber Patienten Standort übergreifend der Arzt in ausgewählten Indikationsbereichen auftritt. Die Summe der einzelnen Teilleistungen ergibt das ankündigungsfähige Leistungsspektrum der TGP.

Die speziellen Merkmale dabei sind:

Damit wird, aus medizinischer Sicht, die Verbesserung der Versorgungsqualität für ausgewählte Patientengruppen erreicht, die so in den einzelnen Praxen nicht erreicht werden würde. Darüber hinaus kommt es zu einer Verbesserung der Ertragssituation der teilnehmenden Ärzte, weil Patientenpotenziale gemeinsam genutzt werden und die zuweisenden Ärzte innerhalb der TGP finanziell an den Leistungen der Erbringer beteiligt sind. Dies erfolgt nach einem vertraglich festgelegten Gewinnverteilungsschlüssel der einzelnen TGP- Mitglieder.

Durch eine TGP werden dem kooperationswilligen Arzt diverse Vorteile geboten, die andere Kooperationsformen nicht gewährleisten können. Dazu gehören: Wenn Sie Interesse an der Gründung einer TGP haben, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Bei der Bildung einer Teilgemeinschaftspraxis sollte folgende Vorgehensweise eingehalten werden:

  • Prüfung der Kooperationsfähigkeit durch die Erstellung von Arztprofilen.
     
  • Festlegung des Leistungsangebots und Festlegung, welche Patienten als Zielgruppe in Betracht kommen. Dazu gehört auch die Ableitung der notwendigen medizinischen Leistungen und die Bestimmung, welches Mitglied welche Leistungen übernimmt.
     
  • Rentabilitätsprüfung, ob das gemeinsame TGP- Patientenpotenzial für einen wirtschaftlichen Betrieb ausreicht. Dafür müssen auch die Einzelpotenziale analysiert werden.
     
  • Erstellung eines Geschäftskonzepts mit der Festlegung der Ziele, Strukturen, Prozesse und Schnittstellen der TGP. Der Businessplan mit Finanzplanung ist schriftlich niederzulegen.
     
  • Vertragserstellung, wobei der Businessplan im TGP- Vertrag abgebildet wird.
     
  • Konformitätsprüfung, um mögliche Verstöße gegen andere Gesetze und Verordnungen zu vermeiden. Dies erfolgt vorrangig durch Vorlage des Vertrages vor Unterzeichnung bei der Ärztekammer bzw. der zuständigen KV zur Prüfung.
     
  • Praxisbetrieb der TGP. Diese bildet ein eigenständiges Unternehmen, welches organisiert und geführt werden muss. Dazu ist ein professionelles Netz-Management nötig.