Frohe Kunde für Eltern: Mit dem neuen Jahr kommt es endlich, das Elterngeld.
Erwerbstätige Eltern, die ihr Berufsleben unterbrechen oder ihre Erwerbstätigkeit
auf höchstens 30 Stunden wöchentlich reduzieren, erhalten danach
zwölf Monate lang ein Elterngeld. Zwei Partnermonate werden zusätzlich
als Bonus gewährt, wenn auch der Partner wegen der Kindererziehung seine
Erwerbstätigkeit einschränkt oder unterbricht.
Das Elterngeld beträgt 67 % des vorherigen Nettoeinkommens des Partners,
der sich um den Nachwuchs kümmert, höchstens jedoch 1.800 EUR. Maßgeblich
ist das durchschnittliche Nettoeinkommen in den 12 Monaten vor Bezug des Elterngeldes.
Für Elternteile, die vorher kein oder nur ein Einkommen unter 1.000 EUR
bezogen haben, gibt es eine Geringverdienerkomponente. Der Prozentsatz von
67 % erhöht sich um 0,1 % für je zwei EUR, um den das maßgebliche
Einkommen den Betrag von 1.000 EUR unterschreitet.
Beispiel: Bei einem Nettoeinkommen von 800
EUR beträgt das Elterngeld
nicht: 67
% von 800 EUR = 536 EUR
sondern: 1. Schritt:
1.000 EUR 800 EUR = 200 EUR
2. Schritt: 200 EUR / 2 EUR x 0,1 % = 10 %
3. Schritt: 67 % + 10 % = 77 % x 800 EUR =
616 EUR
Als Sockelbetrag wird bei sehr niedrigem oder gar keinem Einkommen mindestens
300 EUR Elterngeld gezahlt. Bei Mehrlingsgeburten kommt es ab dem zweiten
Kind nicht mehr auf das Nettoeinkommen an. Das Elterngeld erhöht sich
viel mehr pauschal um je 300 EUR für das zweite und jedes weitere Kind.
Es kommt also immer auf die Höhe des Nettoeinkommens an. Zukünftige
Eltern sollten daher rechtzeitig reagieren, um so ein möglichst hohes
Elterngeld zu erhalten. Bei verheirateten Paaren bietet es sich an, die Steuerklasse
zu wechseln. Soll die Mutter beispielsweise zuerst zu Hause bleiben, wählt
sie die Steuerklasse drei anstatt bisher die Steuerklasse vier. In dieser
Steuerklasse ist der Lohnsteuerabzug am geringsten und damit das Nettoeinkommen
am höchsten. Sofern der Partner bisher gar nicht oder nur in Teilzeitarbeit
tätig gewesen ist, könnte es sich lohnen, eine Arbeit aufzunehmen
oder die bisherige Arbeitszeit aufzustocken. Mit dem dann vorhandenen oder
höheren Nettolohn würde sich auch das Elterngeld erhöhen.
Wir beraten Sie gerne.

