Mit dem Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere
in der mittelständischen Wirtschaft ist die Grenze für Rechnungen
über Kleinbeträge mit Wirkung zum 01. Januar 2007 von bisher 100
EUR auf 150 EUR angehoben worden.
Das Bundesfinanzministerium hat nunmehr klargestellt, dass diese Neuregelung
in allen Fällen anwendbar ist, in denen die zugrunde liegende Lieferung
oder sonstige Leistung nach dem 31. Dezember 2006 erbracht wird. Es ist demnach
unschädlich, wenn für nach dem 31. Dezember 2006 ausgeführte
Umsätze bereits vor dem 01. Januar 2007 das Entgelt oder ein Teil des
Entgelts vereinnahmt worden ist. Die Neuregelung ist auch in diesen Fällen
in vollem Umfang anwendbar.

