Anhebung der Grenze für Rechnungen über Kleinbeträge zum 1. Januar 2007

Dezember 2006

Mit dem „Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“ ist die Grenze für Rechnungen über Kleinbeträge mit Wirkung zum 01. Januar 2007 von bisher 100 EUR auf 150 EUR angehoben worden.
Das Bundesfinanzministerium hat nunmehr klargestellt, dass diese Neuregelung in allen Fällen anwendbar ist, in denen die zugrunde liegende Lieferung oder sonstige Leistung nach dem 31. Dezember 2006 erbracht wird. Es ist demnach unschädlich, wenn für nach dem 31. Dezember 2006 ausgeführte Umsätze bereits vor dem 01. Januar 2007 das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt worden ist. Die Neuregelung ist auch in diesen Fällen in vollem Umfang anwendbar.