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Alles steigt - auch die Renten

Alles steigt - auch die Renten
Aktuelles
01.07.2022

Alles steigt - auch die Renten

Alles wird teurer und nicht nur Rentner haben mit dem aktuellen Preisanstieg zu kämpfen. Doch für diese gibt es einen kleinen Lichtblick. Zum 1. Juli 2022 steigen die Renten deutlich an. Während sich Rentner in den alten Bundesländern auf 5,35 Prozent mehr Rente freuen können, sind es in den neuen Bundesländern sogar 6,12 Prozent. Bei einer Monatsrente von 800 Euro bedeutet das immerhin ein Plus von 48,96 Euro (Ost) bzw. 42,80 Euro (West).

Der neue Rentenwert, der sich in Euro pro Entgeltpunkt bemisst, beträgt dann in den neuen Bundesländern 35,52 Euro statt 33,47 Euro und in den alten Bundesländern 36,02 Euro statt 34,19 Euro. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt damit auf 98,6 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 97,9 Prozent). Damit gleichen sich die Renten insgesamt in Deutschland weiter an. Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird angehoben, bis dieser spätestens zum 1. Juli 2024 100 Prozent des aktuellen Rentenwerts (West) erreicht haben wird.

Bei der aktuellen Rentenerhöhung wurde auch der Nachholfaktor wieder berücksichtigt. Aufgrund sinkender Löhne im Jahr 2021 hätte auch die Rente gekürzt werden müssen. Da dies gesetzlich ausgeschlossen ist, wurde die nicht erfolgte Kürzung mit der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2022 verrechnet.

Auch Erwerbsminderungsrentner dürfen sich freuen – ab 2024

Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis
31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente.

Der Zuschlag ist der Höhe nach unterschiedlich, je nachdem, ob der Anspruch in der Zeit vom
1. Januar 2001 bis 30. Juni 2014 oder vom 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2018 entstanden ist. Für Renten mit Rentenbeginn im ersten Zeitraum soll der Zuschlag 7,5 Prozent betragen. Liegt der Rentenbeginn im zweiten Zeitraum, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent. Der Zuschlag wird auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet.

Nach den bisherigen Informationen wird die Rentenversicherung automatisch prüfen, wer Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag zu seiner Rente hat. Die Auszahlung wird dann ebenfalls automatisch erfolgen.

Doch Achtung! Ein Mehr an Einnahmen muss grundsätzlich auch versteuert werden.

Denn auch Rentner sind steuerpflichtig. Ausschlaggebend für die Höhe des steuerpflichtigen Rentenanteils ist der Beginn der Rente. Dieser beträgt 50 % bei Rentenbeginn im Jahr 2005 und früher und bereits 82 % bei Rentenbeginn im Jahr 2022. Jede Rentenerhöhung schlägt bei der Steuerpflicht jedoch zu 100 Prozent zu Buche.

Alle Einkünfte, die in der Summe über dem Grundfreibetrag (derzeit 10.347 Euro/Jahr für Alleinstehende bzw. 20.694 Euro/Jahr für Verheiratete) liegen, müssen in einer Steuererklärung angegeben werden. Obwohl Rentenerhöhungen in vollem Umfang steuerpflichtig sind, müssen dennoch nicht unbedingt Steuern gezahlt werden. Nur wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, fällt tatsächlich Steuer an. Denn in der Steuererklärung sind auch Ausgaben anzugeben, die das Einkommen oder die anfallende Steuer mindern, wie z.B. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Aufwendungen für haushaltnahe Dienstleistungen und Krankheitskosten, die als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können.

Zu den Einkünften zählen dabei insbesondere die Regelaltersrente ebenso wie die Witwen-/Witwerrente und die Frührente (nach Abzug des Werbungskosten-Pauschbetrags in Höhe von 102 Euro) sowie Nebenverdienste oder auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rentner, die noch nie eine Steuererklärung abgegeben haben, sollten auf jeden Fall prüfen lassen, ob sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und Steuern zu zahlen sind.

Die Berater der ETL SFS, die sich auf die Beratung von Senioren spezialisiert haben, helfen Ihnen hier gern weiter. Mit einem persönlichen Steuercheck wird sofort geprüft, ob Steuerpflicht besteht und Steuererklärungen abzugeben sind – auch für die zurückliegenden Jahre.

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