Haftstrafe und lebenslange Führerscheinsperre für unbelehrbaren Raser
Albert Einstein soll einst gesagt haben: Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.
Was sich der Phoenix-Raser bei seinem waghalsigen Fluchtversuch mit Tempo 130 gedacht haben mag, kann nur Spekulation bleiben. Fakt ist, dass seine erneuten Verkehrsverstöße wieder eine Haftstrafe nach sich ziehen.
Was war passiert?
Im Dezember vergangenen Jahres fiel ein 33-jähriger Schwerter mit seinem BMW bei einer Polizeikontrolle in Phoenix-West (Dortmund-Hörde) auf. Statt jedoch anzuhalten, trat er aufs Gaspedal und lieferte sich bei Tempo 130 eine Verfolgungsjagt mit der Polizei, wobei er auch nicht davor zurückscheute als Geisterfahrer die Gegenfahrbahn zu benutzen. Gebracht hat es ihm wenig – außer einer Gefängnisstrafe und lebenslanger Führerscheinsperre.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Amtsgericht Dortmund verurteilte den Raser für diesen Vorfall wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennen, Straßenverkehrsgefährdung und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Allerdings ist der Mann kein unbeschriebenes Blatt. Keine zwei Wochen vor der rasanten Verfolgungsjagt musste er sich bereits vor Gericht verantworten und wurde dabei wegen verschiedener Verkehrsstraftaten zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Aus Sicht des Gerichts stellte sich der Raser – auch wegen weiterer einschlägiger Vorstrafen aufgrund von Verkehrsdelikten – als unbelehrbar dar. In der Folge sprach es auch eine lebenslange Führerscheinsperre aus.