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Funktionierende Märkte basieren auf wechselseitigem Vertrauen der Marktteilnehmer, dies wiederum setzt valide und verlässliche Unternehmensdaten voraus. Nicht nur kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern auch klein- und mittelständische Einheiten sehen sich mit zunehmend komplexer werdenden Regulierungsanforderungen konfrontiert.

Wir bei ETL helfen unseren Mandanten, diesen Ansprüchen nachzukommen. Wir liefern belastbare Zahlen als Antwort auf die eingeforderte Transparenz durch Anteilseigner, Investoren, Finanzpartner und übrige Stakeholder.

Bei unserem Prüfungs- und Beratungsansatz stehen wir auf dem sicheren Fundament unserer fachlichen Expertise. Von dort blicken wir nach vorne auf die sich durch den technologischen Wandel verändernden Geschäftsmodelle unserer Mandanten. Mit unserem ausgeprägten technologischen Know How auf den Gebieten der IT und Datenanalyse gestalten wir individuelle, auf die konkrete Unternehmenssituation zugeschnittene Prüfungs- und Beratungskonzepte.

Unsere Prüfungsleistungen auf einen Blick

  • Abschluss- und Konzernabschlussprüfung nach HGB und IFRS
    Wir prüfen den Status Quo, indem wir die Zukunft in den Blick nehmen.
  • Analytisch, systematisch, risikofokussiert – und damit individuell
    Ausgangspunkt unserer Prüfungsstrategie ist das spezifische Geschäftsmodell unserer Mandanten und das daraus abgeleitete Risikoprofil. Damit ist jedes Prüfungsvorgehen auf die individuellen Gegebenheiten des Mandanten zugeschnitten.
  • Toolgestützt
    Unsere Spezialisten analysieren mit modernsten Methoden und Tools die Geschäftsprozesse unserer Mandanten nach Ordnungsmäßigkeits- und Effizienzgesichtspunkten. Neben dem Ordnungsmäßigkeitsbefund erhalten unsere Mandanten Hinweise zur weiterführenden Optimierung ihrer Prozesse.
  • Kontinuierliche Prüfung
    Wir prüfen nicht punktuell, sondern idealerweise unterjährig. Moderne Methoden des Datenabzugs unterschiedlicher – integrierter aber auch nicht integrierter – IT-Landschaften und unterjährige Analyse der Daten helfen, kritische Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und Raum für Gegensteuerungsmaßnahmen zu öffnen. Mit ETL GLOBAL verfügen wir über ein eigenes, länderumspannendes Netzwerk, um unsere Mandanten bei ihren grenzüberschreitenden Aktivitäten zu begleiten. Einheitliche Qualitätsstandards erlauben eine effiziente und qualitativ anspruchsvolle Zusammenarbeit.
  • Prüferische Durchsichten nach HGB und IFRS
  • Complianceprüfungen
    • Prüfung von Compliance Management Systemen
    • Prüfung von Risikomangementsystemen
    • Prüfung des Internen Kontrollsystems interner und externer Berichterstattung
    • Prüfung Interner Revisionssysteme
  • Sonderprüfungen aus dem Bereich Öffentlicher Sektor
    • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
    • Prüfungen nach dem EEG und KWK-G
    • Prüfungen von Aufstellungen nach KHG
    • Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung von Zuwendungen und Fördermitteln
    • Prüfung von Verwendungsnachweisen
    • Prüfung von Trennungsrechnungen
    • Prüfung des Arbeitsergebnisses von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
    • Landesrechtliche Prüfungserweiterungen
    • Unternehmensbewertung von steuerbegünstigten Einrichtungen und steuerpflichtigen Unternehmen
  • Sonderprüfungen aus dem Bereich Familienunternehmen und Mittelstand
    • Prüfung nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
    • Gründungs- und Sacheinlageprüfungen bei Kapitalgesellschaften
    • Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfungen (§ 11 UmwG)
    • Prüfung des Grünen Punktes (DSD-Prüfungen)
    • Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach § 91 Abs. 2 AktG
    • Prüfung von Abhängigkeitsberichten
  • Sonderprüfungen aus dem Bereich Banken und Finanzdienstleister
    • Prüfungen nach dem Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetz (KWG, WPHG)
    • Depotprüfungen
    • Werthaltigkeitsprüfungen (Handels- und Kreditbereich)
  • Sonderprüfungen aus dem Bereich Gesundheit & Soziales
    • Prüfungen von Aufstellungen nach KHG etc.
    • Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung von Zuwendungen und Fördermitteln
    • Prüfung des Arbeitsergebnisses von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
    • Prüfung von Verwendungsnachweisen
    • Prüfung von Trennungsrechnungen
    • Landesrechtliche Prüfungserweiterungen wie z. B. nach § 53 HGrG
    • Unternehmensbewertung von steuerbegünstigten Einrichtungen und steuerpflichtigen Unternehmen
ANSPRECHPARTNER


Tanja Grimme
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin

Mail: tanja.grimme@etl.de


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