Arztpraxis im Erbfall - Steuerlich und rechtlich früh vorsorgen
Ärztezeitung Sonderbeilage | Steuern & Recht Spezial 2026
Der Tod eines Praxisinhabers stellt Angehörige vor besondere Herausforderungen. Denn während Praxisvermögen vererbt werden kann, endet die vertragsärztliche Zulassung mit dem Tod. Damit treffen Erbrecht, Steuerrecht und Zulassungsrecht unmittelbar aufeinander. Gerade wenn die Erben selbst keine Ärzte sind, wird die Nachfolge schnell zur Zeitfrage. Eine frühzeitige Gestaltung kann entscheidende Spielräume erhalten.

