Die Steuerpflichten des Ehepartners - Güterstand rechtzeitig anpassen
Ärztezeitung Sonderbeilage | Steuern & Recht Spezial 2026
Die Praxis ist oft einer der größten Vermögenswerte einer Ehe, gehört in der Zugewinngemeinschaft aber trotzdem nur dem Praxisinhaber. Soll der andere Ehegatte am aufgebauten Wert beteiligt werden, reicht es nicht, einfach Geld oder Vermögen zu übertragen. Eine interessante Gestaltung kann die Beendigung der Zugewinngemeinschaft sein. Dadurch entsteht ein gesetzlicher Ausgleichsanspruch, der steuerlich anders behandelt wird als eine Schenkung.

