Krisendestillation soll Weinmarkt in Rheinhessen entlasten
Förderung soll ältere Rot- und Roséweinbestände aus dem Markt nehmen
Volle Keller, rückläufige Verkäufe und sinkende Marktpreise setzen viele Weinbaubetriebe unter Druck. Für Betriebe in Rheinhessen gibt es deshalb in diesem Herbst eine besondere Fördermaßnahme. Mit der sogenannten Krisendestillation sollen ältere Bestände an Rot- und Roséwein gezielt aus dem Markt genommen werden. Wichtig für interessierte Betriebe ist vor allem die kurze Antragsfrist vom 15. September bis 15. Oktober 2026.
Was bedeutet Krisendestillation?
Bei einer Krisendestillation wird bereits erzeugter Wein nicht mehr als Wein vermarktet, sondern zu Alkohol destilliert. Der gewonnene Alkohol darf anschließend ausschließlich für industrielle Zwecke verwendet werden, beispielsweise für pharmazeutische Produkte, Desinfektionsmittel oder im Energiebereich. Eine Verwendung für Lebensmittel oder Getränke ist ausgeschlossen.
Damit soll verhindert werden, dass der destillierte Wein lediglich in anderer Form wieder auf den Lebensmittelmarkt gelangt. Ziel der Maßnahme ist vielmehr, Weinmengen dauerhaft aus dem Markt zu nehmen und dadurch das vorhandene Überangebot abzubauen.
Hintergrund ist die schwierige Lage auf dem Weinmarkt. Der Weinkonsum ist sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch auf wichtigen Exportmärkten zurückgegangen. Hinzu kommen wirtschaftliche Unsicherheiten und eine schwierige Absatzlage. Besonders betroffen sind in einzelnen Regionen Rot- und Roséweine. Die Krisendestillation soll deshalb kurzfristig für Entlastung sorgen.
Förderung gilt in Rheinland-Pfalz nur für Rheinhessen
Deutschland stehen aus EU-Mitteln insgesamt rund 14,16 Millionen Euro für die Krisendestillation in Rheinhessen und Württemberg zur Verfügung. Auf Rheinland-Pfalz entfallen davon rund 10,33 Millionen Euro.
Gefördert werden in Rheinland-Pfalz ausschließlich Rot- und Roséweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung Rheinhessen. Die Unterstützung beträgt 0,59 Euro je Liter angelieferten und tatsächlich destillierten Weins. Darin sind auch die vorgesehenen Kosten für Transport und Destillation enthalten.
Die zur Verfügung stehenden Fördermittel sind begrenzt. Es gilt faktisch das Windhundprinzip. Vollständige und förderfähige Anträge werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ist das Budget ausgeschöpft, können weitere Anträge nicht mehr berücksichtigt werden. Für interessierte Weinbaubetriebe kann es daher sinnvoll sein, den Antrag möglichst frühzeitig einzureichen.
Jahrgang 2026 ist nicht förderfähig
Zur Krisendestillation zugelassen sind nur Weine des Jahrgangs 2025 und älter. Wein aus der Lese 2026 ist ausgeschlossen. Damit konzentriert sich die Maßnahme auf bereits vorhandene Lagerbestände und soll gerade das Überangebot aus früheren Jahrgängen reduzieren.
Antragsfrist läuft vom 15. September bis 15. Oktober
Anträge können beim zuständigen DLR Mosel vom 15. September bis zum 15. Oktober 2026 gestellt werden. Mit der Destillation darf erst begonnen werden, wenn die Förderung bewilligt wurde.
Die Bewilligungsbescheide sollen spätestens bis zum 30. November 2026 ergehen. Die Destillation und die erforderlichen Nachweise müssen anschließend bis zum 1. März 2027 abgeschlossen sein. Die Auszahlung der Unterstützung ist spätestens bis zum 31. Mai 2027 vorgesehen.
Betriebe, die eine Teilnahme erwägen, sollten daher rechtzeitig prüfen, welche Weinbestände die Fördervoraussetzungen erfüllen und welche Mengen für eine Destillation infrage kommen.
Förderung erhöht den steuerpflichtigen Gewinn
Die Unterstützung aus der Krisendestillation gehört grundsätzlich zu den Betriebseinnahmen des Weinbaubetriebs und erhöht damit den steuerpflichtigen Gewinn. Aufwendungen für Transport und Destillation können im Rahmen der allgemeinen Regeln als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
Umsatzsteuer fällt auf die Förderung dagegen voraussichtlich nicht an. Die Zahlung dient der Marktentlastung und nicht als Gegenleistung für eine Leistung des Winzers an den Fördergeber. Damit spricht die steuerliche Einordnung für einen echten Zuschuss, der nicht der Umsatzsteuer unterliegt.
Frühzeitig über Teilnahme entscheiden
Für Weinbaubetriebe mit größeren Beständen an förderfähigem Rot- oder Roséwein kann die Krisendestillation eine Möglichkeit sein, Lagerbestände abzubauen und kurzfristig Liquidität zu schaffen. Wegen des begrenzten Fördertopfs und des Windhundprinzips sollten interessierte Betriebe die Voraussetzungen frühzeitig prüfen und ihren Antrag möglichst zu Beginn des Antragszeitraums einreichen.
Die nächsten Schritte
- Bestände prüfen
Ermitteln Sie, welche Rot- und Roséweine des Jahrgangs 2025 und älter die Fördervoraussetzungen erfüllen. - Antrag frühzeitig vorbereiten
Die Antragsfrist läuft vom 15. September bis 15. Oktober 2026. Wegen des Windhundprinzips sollte der Antrag möglichst früh vollständig eingereicht werden. - Destillation erst nach Bewilligung starten
Vor dem Bewilligungsbescheid darf mit der geförderten Destillation nicht begonnen werden. Anschließend müssen Destillation und Nachweise fristgerecht abgeschlossen werden.
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