E-Fahrzeug mit Geld-zurück-Garantie?
Wie die Treibhausgasminderungs-Quote Ihre Kosten reduzieren kann
Seit 2022 besteht für Halter reiner Elektrofahrzeuge die Möglichkeit, von der sogenannten Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) zu profitieren. Sie können die ihrem Fahrzeug zugerechnete Strommenge bescheinigen lassen und diese Bescheinigung über den THG-Quotenhandel vermarkten. Die Auszahlung der sogenannten THG-Prämie erfolgt in der Praxis meist über externe Dienstleister, die eine Vielzahl vonTreibhausgasminderungs-Quoten bündeln und am Markt verkaufen.
Die Treibhausgasminderungs-Quote
Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, sind verpflichtet, die damit verbundenen Treibhausgasemissionen zu mindern. Auf dieseTreibhausgasminderungs-Quote kann unter anderem Strom angerechnet werden, der in Elektrofahrzeugen genutzt wird. In 2026 beträgt die gesetzliche Minderungsquote 12 Prozent (§ 37a Abs. 4 BImSchG).
Beim nicht öffentlichen Laden wird nicht der tatsächlich geladene Strom eines einzelnen Pkw ermittelt. Stattdessen wird für reine Batterieelektrofahrzeuge ein pauschaler jährlicher Schätzwert angesetzt.
Ohne Bescheinigung geht es nicht
Wer die THG-Prämie erhalten möchte, benötigt eine Bescheinigung des Umweltbundesamtes (UBA). Das UBA bestätigt, welche Strommenge für das Elektrofahrzeug im jeweiligen Jahr angerechnet werden kann. Bei privaten Elektro-Pkw wird dafür ein pauschaler Wert zugrunde gelegt. Wie viel Strom tatsächlich geladen wurde oder wie viele Kilometer das Fahrzeug zurückgelegt hat, spielt keine Rolle.
Mit der Bescheinigung allein erhält der Fahrzeughalter allerdings noch kein Geld. Die bestätigte Strommenge muss anschließend an ein Unternehmen vermarktet werden, das gesetzlich zur Minderung seiner Treibhausgasemissionen verpflichtet ist. Dafür gibt es den sogenannten THG-Quotenhandel. Da die Strommenge eines einzelnen Elektroautos vergleichsweise gering ist, übernehmen meist spezialisierte Dienstleister die Antragstellung und den Verkauf. Sie bündeln die Strommengen vieler Fahrzeuge und zahlen den Haltern anschließend die vereinbarte THG-Prämie aus.
Begünstigt sind reine Batterieelektrofahrzeuge. Plug-in-Hybride können die pauschale THG-Prämie dagegen nicht erhalten. Entscheidend ist grundsätzlich, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist.
Antrag für 2026 rechtzeitig stellen
Die THG-Prämie können sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen erhalten. Für das Jahr 2026 müssen die Strommengen für reine Batterieelektrofahrzeuge spätestens am 15. November 2026 beim Umweltbundesamt gemeldet werden. Diese Frist ergibt sich unmittelbar aus § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 38. BImSchV.
Wer einen THG-Dienstleister einschaltet, sollte allerdings dessen eigene Fristen beachten. Viele Anbieter beenden die Annahme bereits vor dem gesetzlichen Stichtag, teilweise schon Ende Oktober.
THG-Prämie selbst beantragen lohnt sich selten
Grundsätzlich können Fahrzeughalter die Bescheinigung beim Umweltbundesamt auch selbst beantragen und anschließend versuchen, die Strommenge direkt an ein quotenverpflichtetes Unternehmen zu vermarkten. In der Praxis ist dies bei einzelnen Fahrzeugen jedoch kaum attraktiv: Auch das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass quotenverpflichtete Unternehmen voraussichtlich keine bilateralen Verträge über geringe Strommengen schließen. Deshalb werden die Strommengen regelmäßig über Dienstleister gebündelt und gemeinsam vermarktet.
Hinweis: Seit dem 17. April 2026 kommt hinzu, dass Anträge beim Umweltbundesamt gebührenpflichtig sind. Der Gebührenrahmen beginnt bei 94,60 Euro und richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Gerade für einzelne E-Fahrzeuge spricht daher vieles dafür, einen Anbieter zu nutzen, der Antragstellung und Vermarktung übernimmt.
THG-Prämien 2026 wieder deutlich höher
Die Höhe der THG-Prämie hängt nicht von der tatsächlichen Jahresfahrleistung oder dem individuellen Stromverbrauch ab. Maßgeblich sind vielmehr die Entwicklung des THG-Quotenmarktes und das Vergütungsmodell des jeweiligen Anbieters.
Während 2025 teilweise nur vergleichsweise geringe Prämien angeboten wurden, hat sich der Markt 2026 deutlich erholt. Mitte Oktober werden für einen Elektro-Pkw vielfach rund 300 Euro oder mehr angeboten. Die Beträge können sich allerdings kurzfristig ändern. Ein Vergleich der Anbieter und ihrer Vertragsbedingungen lohnt sich daher.
Steuerliche Auswirkungen beachten
Bei betrieblichen Fahrzeugen gehört die THG-Prämie grundsätzlich zu den Betriebseinnahmen. Wird das Elektrofahrzeug einem Arbeitnehmer als Dienstwagen überlassen, steht dieTreibhausgasminderungs-Quote grundsätzlich demjenigen zu, der als Halter des Fahrzeugs eingetragen ist.
Auch die Umsatzsteuer ist bei betrieblichen Fahrzeugen zu beachten. Insbesondere Unternehmen sollten daher prüfen, wie die Übertragung der THG-Quote im konkreten Fall steuerlich zu behandeln ist.
Für reine Privatfahrzeuge werden die Erlöse aus der THG-Prämie dagegen grundsätzlich nicht als einkommensteuerpflichtige Einkünfte behandelt.
Tipp: Halter reiner Elektrofahrzeuge sollten prüfen, ob die THG-Prämie für 2026 bereits beantragt wurde. Wer einen Dienstleister einschalten möchte, sollte nicht bis zum gesetzlichen Stichtag am 15. November warten, da Anbieter häufig frühere Annahmefristen festlegen. Unternehmen sollten zudem die steuerliche Behandlung und die seit 2026 geltenden UBA-Gebühren im Blick behalten.
Sprechen Sie Ihren ETL-Steuerberater an. Er unterstützt Sie bei den steuerlichen Fragen rund um Ihr Elektrofahrzeug.
