E-Rechnung in der Arztpraxis: Nebenumsätze und Gesellschaften vor Jahresende prüfen
Hartmannbund-Magazin | Oktober 2026
Bereits seit 2025 müssen Arztpraxen E-Rechnungen empfangen können. Bei den eigenen Ausgangsrechnungen wird es ab 2027 zunächst nur für einen Teil der Praxen ernst. Wer allein auf die steuerfreien Heilbehandlungen schaut, kann jedoch relevante Umsätze übersehen.

