Die Praxis geht, das Vermögen bleibt - Steuerliche Gestaltungen bei der Übergabe an Kinder
Ärztezeitung Sonderbeilage | Steuern & Recht Spezial 2026
Nicht jedes Kind kann die Arztpraxis übernehmen. Vermögen lässt sich trotzdem frühzeitig an die nächste Generation weitergeben. Besonders die eigene Praxisimmobilie eröffnet Gestaltungsspielraum. Sie kann auf die Kinder übertragen werden, während sich die Eltern über einen Nießbrauch die Nutzung und spätere Mieteinnahmen sichern. Dabei greifen Schenkungsteuer, stille Reserven und Altersversorgung eng ineinander. Der richtige Zeitpunkt kann deshalb einen großen Unterschied machen.

