E-Rechnungspflicht
E-Rechnungspflicht in Deutschland
Für Leistungen zwischen umsatzsteuerlichen Unternehmern wurde in Deutschland bereits zum 1. Januar 2025 die E-Rechnungspflicht eingeführt.
Das bedeutet: Unternehmen müssen Rechnungen elektronisch empfangen und grundsätzlich versenden können.
Handeln Sie jetzt! Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH, ob klein oder groß, ob Produzent, Dienstleister, Einzelhändler, Landwirt, Heilberufler oder Vermieter. Alle unternehmerisch Tätigen sollten keine Zeit verlieren.

Bereiten Sie sich jetzt auf die E-Rechnungspflicht vor!
In 20 Minuten das Wichtigste auf den Punkt gebracht:
Steuerberater Dirk Albrecht informiert zur E-Rechnungspflicht, gibt praktische Hinweise und Handlungsempfehlungen:
Was müssen Sie tun, um für die E-Rechnung gerüstet zu sein?
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zur E-Rechnung zusammengetragen.
Unsere Standorte finden Sie hier.
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Damit Sie bei der Umstellung auf E-Rechnungen nichts vergessen, haben wir für Sie Arbeitshilfen vorbereitet:
Merkblatt „Ausstellung und Empfang von E-Rechnungen“
Checkliste zur Umstellung auf E-Rechnungen
SONDERDEPESCHE
Weitergehende Informationen finden Sie in der Sonderausgabe unserer ETL-Depesche zur E-Rechnungspflicht.