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Andere Spritze ermöglicht mehr Dosen zu verimpfen – aber dürfen Ärzte das?

Andere Spritze ermöglicht mehr Dosen zu verimpfen – aber dürfen Ärzte das?
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31.05.2021

Andere Spritze ermöglicht mehr Dosen zu verimpfen – aber dürfen Ärzte das?

Eine Hoffnung für viele Impfwillige: Wer als Arzt bei der Corona-Impfung bestimmte Spritzen nutzt, kann bspw. statt nur sechs Dosen sieben aus einer Ampulle BioNTech/Pfizer-Impfstoff entnehmen. Das hätte zur Folge, dass viel mehr Menschen schneller geimpft werden könnten; auch teils übertragbar auf andere Impfstoffe. Wir erklären, was es damit auf sich hat und warum viele Ärzte trotzdem unsicher sind, ob sie die beispielhafte siebte Dosis wegwerfen oder verimpfen sollen.

Der Clou mit der siebten Dosis BioNTech/Pfizer-Impfstoff: Wer eine spezielle 1 ml-Feindosierspritze verwendet, kann eine Dosis mehr aus der Ampulle gewinnen. Denn bei diesen Spritzen ist es durch einen Kolben mit einer stiftartigen Spitzenform möglich, dass der Impfarzt so gut wie den gesamten Impfstoff aus der Spritze drückt. Damit verbleibt – anders als bei üblich verwendeten Spritzen – nur ein sehr geringes „Totvolumen“ in der Spritze. In der Folge könnten Ärzte pro Ampulle einen Menschen mehr impfen, statt den Impfstoffrest wegzuwerfen; dies sogar relativ geschickunabhängig.

Das Problem an der Sache ist allerdings: Ärzte können laut Zulassung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) bei BioNTech/Pfizer bisher nur sechs Dosen pro Ampulle entnehmen. Obwohl es rein rechnerisch möglich ist, wird zu einer siebten Dosis nichts gesagt. In den Ampullen ist zwar immer etwas mehr Impfstoff, um die sechs Dosen sicher zu gewährleisten. Mit herkömmlichen Spritzen lässt sich aber keine komplette weitere Dosis entnehmen. Zudem müssen Ärzte laut der Zulassung der EMA den Rest des Impfstoffs entsorgen; dürfen ihn also nicht etwa mit den Resten aus anderen Ampullen vermischen.

Einzelne Bundesländer und BMG sind grundsätzlich schon einverstanden

Was aber kann Ärzten drohen, wenn sie sich nicht an die Vorgaben halten und eine siebte Dosis verimpfen? Ausdrücklich erlaubt ist das jedenfalls derzeit deutschlandweit noch nicht. Es gibt aber Ausnahmen: In Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MAGS) bereits im Februar 2021 im Ausnahmefall die siebte Dosis erlaubt. Voraussetzung: Sie stammt aus einer Ampulle und wird nicht aus Resten verschiedener Ampullen gemischt. Und auch in Rheinland-Pfalz hat im April 2021 das zuständige Ministerium zugestimmt, dass Ärzte die siebte Dosis des Impfstoffes BioNTech/Pfizer entnehmen dürfen. Verlangt wird, dass das Fachpersonal vorab prüft, ob die Dosis vollständig und partikelfrei ist. Mischen aus unterschiedlichen „Vials“ sei hier aber ebenfalls verboten.

Zumindest einen Hinweis darauf, dass die siebte Entnahme auch deutschlandweit zulässig sein soll, liefert jetzt die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) habe darauf hingewiesen, dass „dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich und rechtlich zulässig sei“. Verantwortlich sei der Arzt, der besonders sorgfältig handeln müsse. Vorgesehen seien besondere Spritze-/Kanülen-Kombinationen mit geringem Totvolumen (< 35 µl).

Juristen beleuchteten, ob sich Ärzte strafbar machen könnten

Von absoluter Rechtssicherheit für die Ärzte kann man hier wohl bisher noch nicht ausgehen. Bereits im März 2021 haben sich Juristen in einem Aufsatz mit der Frage beschäftigt, ob Ärzte sich strafbar machen bzw. gegen Berufsrecht verstoßen könnten, wenn sie trotz der nicht ganz klaren Formulierung in der Zulassung der EMA die siebte Dosis entnehmen und verimpfen.

Die wichtigsten Aussagen in diesem Aufsatz seien hiermit zusammengefasst: Die einschlägigen Vorschriften der Impfverordnung, die EMA-Zulassung und auch die STIKO-Empfehlung bleiben zu der konkreten Frage unklar. Das ärztliche Berufsrecht verpflichtet Ärzte zum ethischen und gewissenhaften Vorgehen. Die Verfasser gingen zunächst davon aus, dass Ärzte, die eine siebte Dosis verabreichen, wegen Körperverletzung strafbar sein könnten. Im Endergebnis entfalle aber eine Strafbarkeit. Denn der Patient willige ein und werde ordnungsgemäß vom Arzt aufgeklärt. Zudem sei sein Verhalten gerechtfertigt, weil sonst die Gefahr bestehe, dass der Impfstoff verworfen wird obwohl er die Gesundheit des Impflings schützen würde.

Auch ein berufsrechtliches Verfahren würde nach Ansicht der Verfasser wegen einer solchen Rechtfertigung zugunsten des Arztes ausgehen. Zuletzt mache sich ein Arzt auch nicht wegen veruntreuender Unterschlagung am Impfstoff strafbar, weil der Gesundheitsschutz des Impflings das Interesse am Eigentum des BMG überwiege.

Hausärzteverband fordert Rechtssicherheit für Ärzte

Die Verfasser des o. g. Aufsatzes, die Gesundheitsministerien in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, einige Politiker und zahlreiche Ärzte sind sich schon einig: Eine Verimpfung der siebten Dosis aus einer Ampulle BioNTech/Pfizer sollte an die Tagesordnung kommen. Und auch das BMG scheint damit einverstanden zu sein. Eine klare Rechtssicherheit gibt das den Ärzten deutschlandweit leider trotzdem noch nicht. Und so muss jeder Arzt, der auf eigene Faust die siebte Dosis verimpft, weiter mit Konsequenzen rechnen.

Aus diesem Grund hat der Deutsche Hausärzteverband kürzlich Rechtssicherheit für Ärzte gefordert, die pro Ampulle des Corona-Impfstoffs von BioNTech/Pfizer sieben statt sechs Dosen verabreichen wollen. So würden laut Aussage des Verbandschefs Ulrich Weigeldt diejenigen Ärzte riskieren in der Corona-Pandemie „mit einem Bein im Gefängnis zu stehen“, die mit dem vorhandenen Impfstoff so viele Menschen so schnell wie möglich impfen wollten.

Fazit

Es scheint, als stünde die zeitnahe Klärung der konkreten Frage rund um die siebte Dosis BioNTech/Pfizer-Impfstoff vor der Tür. Dies könnte insofern bahnbrechend sein, da die Spezialspritzen mit einem stiftartigen Kolben auch bei anderen Corona-Impfstoffen erhöhte Dosen ermöglichen könnten. Bis dahin müssen die betroffenen Ärzte mit einem gewissen Restrisiko leben, wenn sie durch dieses Handeln ihren Teil zur schnelleren Durchimpfung der Bevölkerung beitragen wollen.

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Autor(en)


Dr. Diana Taubert
European Design Attorney, European Patent Attorney, European Trademark Attorney, Patentanwältin

Mail: info@etl-ip.com


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