ÜBER UNS
FÜR KANZLEIEN
FÜR MANDANTEN
AKTUELLES
Startseite | Aktuelles | Aufzeichnung von Trinkgeldern: Pflicht oder Ausnahme?

Aufzeichnung von Trinkgeldern: Pflicht oder Ausnahme?

Foodservice | Mai 2025

Aufzeichnung von Trinkgeldern: Pflicht oder Ausnahme?
Veröffentlichung
26.05.2025 — zuletzt aktualisiert: 30.05.2025 — Lesezeit: 1 Minute

Aufzeichnung von Trinkgeldern: Pflicht oder Ausnahme?

Foodservice | Mai 2025

Gerade in der Gastronomie ist das Thema Trinkgelder ein Dauerbrenner. Während Trinkgelder an den Gastronomen bei diesem zu dessen steuerpflichtigen Einnahmen zählen, sind Mitarbeitertrinkgelder grundsätzlich lohnsteuerfrei. Doch wie zeichnet man das Ganze korrekt auf, auch bei Kartenzahlung, damit es in einer Prüfung nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt?

Suchen
Autor(en)


Jens Kriester
Steuerberater
Dipl.-Betriebswirt (BA)

Mail: fp.gera@etl.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel