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Deutschland ratifiziert Abkommen – Weg frei für Europäisches Einheitspatentgericht

Aktuelles
22.02.2023

Deutschland ratifiziert Abkommen – Weg frei für Europäisches Einheitspatentgericht

Am 17. Februar 2023 hat Deutschland das Abkommen für ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) ratifiziert. Damit sind nach langer Anlaufphase und mehrmaligen Änderungsschleifen alle Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Übereinkommens erfüllt. Ab dem 1. Juni 2023 nimmt das Einheitliche Patentgericht nun seine Arbeit auf. „Ein wichtiger Tag für Europa“, wie ETL IP-Patentanwalt Dr. Jörn Plettig betont. „Durch den EU-weiten Zusammenschluss soll eine zentrale Anlaufstelle für europäische Patente mit einheitlicher Wirkung geschaffen werden, mit der gleichzeitig der Kostenfaktor und der administrative Aufwand sinken sollen.“ Dies geschehe aber gegebenenfalls um den Preis eines höheren Risikos des Verlustes dieser EP-Patente – gibt Dr. Diana Taubert, Geschäftsführerin der ETL IP, zu bedenken.

In der Pressemitteilung des Justizministeriums vom 17.03.2023 heißt es: „Das Einheitliche Patentgericht soll künftig in einem einheitlichen Verfahren für alle beteiligten EU-Mitgliedstaaten über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen sowie dem neuen EU-Einheitspatent zuständig sein. Das Gericht wird Patentstreitigkeiten mit unmittelbarer Wirkung zunächst für 17 Staaten entscheiden (Deutschland, Frankreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien). Weitere EU-Mitgliedstaaten können sich zukünftig dem Einheitlichen Patentschutz anschließen.“

Justizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) zeigte sich ebenfalls erfreut. Durch das Übereinkommen werde „ein einheitlicher Patentschutz in Europa eröffnet, bei dem Streitigkeiten in einem Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht mit unmittelbarer Wirkung für alle teilnehmenden Mitgliedstaaten entschieden werden. So können innovative Unternehmen ihre Erfindungen im gemeinsamen Markt auch zeitgemäß grenzüberschreitend wirksam schützen.“ Dies stärke die Zukunftsfähigkeit und Innovationskraft in Deutschland und Europa.

Ein Urteil, dem sich Jörn Plettig von ETL IP anschließt. Bereits im Dezember vergangenen Jahres sagte der Patentanwalt in einem Interview: „Für die neue Regelung sprechen einerseits die geringeren Kosten für Jahresgebühren und Übersetzungen. Während aktuell für jedes Land einzeln abgerechnet wird, muss dann nur noch eine Gebühr an das EPA bezahlt werden. Auch die Übersetzungskosten schrumpfen, da nur noch zwei Übersetzungen eingereicht werden müssen (Deutsch, Englisch oder Französisch). Ein weiterer Vorteil besteht bei Verletzungs- und/oder Nichtigkeitsklagen auf EU-Ebene: Statt in jedem Land einzeln zu kämpfen, werden die Klagen vor einem Einheitspatentgericht gebündelt. Dies ist kostengünstiger und mit weniger administrativem Aufwand verbunden.“ Dennoch gelte es, die Vor- und Nachteile des europäischen Einheitspatents für jedes Patent individuell abzuwägen.

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