Startseite | Aktuelles | Die Einzelverhandlung in Zeiten der Tariftreuepflicht

Die Einzelverhandlung in Zeiten der Tariftreuepflicht

 Die Einzelverhandlung in Zeiten der Tariftreuepflicht
Aktuelles
15.03.2023 — zuletzt aktualisiert: 23.03.2023

Die Einzelverhandlung in Zeiten der Tariftreuepflicht

Bisher lief im Pflegedienst immer als rund. Die Vergütungen wurden von dem Berufsverband verhandelt und das Angebot wurde angenommen.
Dieses Verfahren gab es bislang in vielen Pflegediensten. Durch signifikante Änderungen, wie die Tariftreuepflicht, aber auch der angestiegenen Inflation erlangt der Pflegedienst durch die Zustimmung der Vergütungen, ausgehandelt durch Berufsverbände, keine ausreichende Refinanzierung dieser gestiegenen Kosten.
Nachfolgendend möchten wir hier auf die Vergütungsverhandlung nach SGB XI eingehen.

Nun scheint es für den Pflegedienst zunächst Aussichtslos zu sein. Die aktuelle Verhandlungsrunde ist abgeschossen, aber nach der Verhandlung, ist vor der Verhandlung!

Es besteht die Möglichkeit für den Pflegedienst, den Anspruch auf Refinanzierung der gestiegenen Kosten geltend zu machen. Hierfür muss der Schritt der Einzelverhandlung gegangen werden und mit der Vorbereitung für die neue Verhandlungsrunde begonnen werden.

Relevant für die Einzelverhandlung ist eine IST Analyse der aktuellen Zahlen. Die Kasse wird Ihnen auf der Grundlage Ihrer bisherigen Zahlen und Ihrer prospektiven Berechnung einen Vorschlag unterbreiten. Hier Bedarf es als Datengrundlage der BWA des Steuerberaters und den Daten des Pflegedienstes aus der der Pflegesoftware, die überprüfbar sind durch die Pflegekasse.

Was sind also die weiteren Aufgaben, die der Pflegedienst bearbeiten muss?

  1. IST Analyse. Wie schaut es wirtschaftliche für den Pflegedienst aus?
  2. Ermittlung des angestrebten Punktwertes. Welcher Punktwert muss erreicht werden, um die gestiegenen Kosten zu decken?
  3. Vergleich: Bisheriger Punktwert und geforderter Punktwert. Reicht die pauschal angebotene Preisanpassung des Berufsverbandes aus?
  4. Entscheidung Einzelverhandlung: Anforderungen der Pflegekasse anfordern und Unterlagen für die Pflegekasse erarbeiten und einreichen

Wichtig für eine gute Verhandlung ist eine gute Datenbasis auf der Grundlage Ihrer Pflegesoftware und Ihren Daten von Ihrem Steuerberater.

Sollten Sie hierzu Fragen, oder Anmerkungen haben, sprechen Sie unseren Pflegeexperten an!
Wir unterstützen Sie gerne bei der Entscheidungsfindung und bei der Einzelverhandlung!

 

Suchen
Format
Autor(en)
Weitere interessante Artikel