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Die E-Rechnung auf einen Blick: Das gilt seit 1. Januar 2025

Concierge 1 I 2025

Die E-Rechnung auf einen Blick: Das gilt seit 1. Januar 2025
Veröffentlichung
23.05.2025 — zuletzt aktualisiert: 13.06.2025 — Lesezeit: 1 Minute

Die E-Rechnung auf einen Blick: Das gilt seit 1. Januar 2025

Concierge 1 I 2025

Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2025 eine Pflicht zum Versand und zum Empfang von elektronischen Rechnungen für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern eingeführt. Dies gilt für alle steuerpflichtigen Leistungen, die den Vorsteuerabzug ermöglichen. Hotels sind damit einerseits als Leistungsempfänger und andererseits als Leistende direkt von der Neuregelung betroffen und müssen reagieren. Allerdings sind für die Ausstellung von E-Rechnungen auch Ausnahmeregelungen und ein Übergangszeitraum bis Ende 2027 zu beachten.

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Autor(en)


Andreas Höbel
Steuerberater
Dipl.-Finanzwirt

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Carsten Seitz
Steuerberater
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