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Energiekosten steigen rasant

Bundesregierung plant Maßnahmenpaket zur Entlastung der Verbraucher
Energiekosten steigen rasant
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04.04.2022 — zuletzt aktualisiert: 05.04.2022

Energiekosten steigen rasant

Bundesregierung plant Maßnahmenpaket zur Entlastung der Verbraucher

Corona-Krise, Krieg in der Ukraine, Lieferprobleme bei Öl und Gas: Die Energiepreise gehen aktuell „durch die Decke“! Das hat auch Auswirkungen auf die Betriebskosten für Mietwohnungen und Wohneigentum. Die Anbieter haben bereits die Abschlagszahlungen für Strom und Gas erhöht, Vermieter ziehen mit einer Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen nach. Und auch die Benzinpreise sind in ungeahnte Höhen geklettert. Lag der Preis für einen Liter Super E10 im Januar 2022 noch bei durchschnittlich ca. 1,68 Euro, waren es im Monatsmittel Februar bereits ca. 1,75 je Liter. Explodiert sind die Preise für Erdgas und sonstige Kraftstoffe jedoch erst im März 2022. Der Preis für Superbenzin betrug hier schon durchschnittlich 2,07 Euro je Liter. Im Einzelfall waren die Preise an der jeweiligen Zapfsäule jedoch mitunter deutlich höher.

Bundesregierung versucht gegenzusteuern
Das Bundeswirtschaftsministerium hat bereits am 30. März 2022 die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen, um die Versorgung sicherzustellen bzw. die vorhandenen Reserven effizient zu nutzen. Zudem hat die Bundesregierung als Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 23. März 2022 ein Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten bekanntgegeben.

Die folgenden Maßnahmen sind derzeit geplant:

  • Diversifizierung der Energiequellen
  • Wettbewerbs- und Ordnungsrahmen stärken
  • Verbrauch senken und Energieeffizienz steigern
  • Bürgerinnen und Bürger entlasten

Um jeden Einzelnen zu entlasten, wurden bereits konkrete Vorschläge unterbreitet. Dazu gehören eine Energiepreispauschale, ein Familienzuschuss, eine Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für 3 Monate und ein 90-Tage ÖPNV-Ticket für 9 Euro je Monat.

Energiepreispauschale
Es ist geplant, einmalig eine pauschale Zahlung in Höhe von 300 Euro an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen einzuführen (Energiepreispauschale). Die Auszahlung soll bei Arbeitnehmern als Zuschuss über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers erfolgen. Allerdings soll die Pauschale steuerpflichtig sein und (vermutlich) als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer unterliegen. Bei Selbständigen soll der Zuschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung gezahlt werden. Für Nichterwerbstätige, also insbesondere für Rentner ist bisher keine Zahlung einer Energiepreispauschale geplant.

Hinweis: Möglichst noch in diesem Jahr soll ein Auszahlungsweg über die Steuer-ID für das geplante Klimageld entwickelt werden, um Direktzahlungen an die Bürger zu ermöglichen.

Familienzuschuss und Einmalzahlung für Empfänger von Transferleistungen
Für jedes Kind soll ergänzend zum Kindergeld ein Einmalbonus in Höhe von 100 Euro ausgezahlt werden. Und auch für Empfänger von Sozialleistungen soll die Einmalzahlung von 100 Euro um weitere 100 Euro pro Person auf dann 200 Euro erhöht werden.

Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für 3 Monate
Die Energiesteuer auf Kraftstoffe soll auf das europäische Mindestmaß abgesenkt werden. Damit reduziert sich der Steueranteil bei Diesel voraussichtlich um 14 Cent pro Liter und bei Benzin um 29 Cent pro Liter.

9 Euro/Monat für 90 Tage ÖPNV
Vermutlich bereits ab 1. Mai 2022 soll für 90 Tage ein Ticket für 9 Euro/Monat („9 für 90“ bzw. zutreffender „9 für 30“ oder „27 für 90“) eingeführt werden.

Hinweis: Dieser Vorschlag ist bereits auf deutliche Kritik gestoßen, wie die Tagesschau berichtete. Sofern die Preissenkung auch für Abonnenten gilt, könnte die unveränderte Fortzahlung des Zuschusses zum Jobticket teilweise zu steuer- und beitragspflichtigem Arbeitslohn führen.

Ausblick
Bislang handelt es sich erst einmal nur um Vorschläge für ein Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten. Entwürfe für eine gesetzliche Umsetzung gibt es nicht. Die Maßnahmen erscheinen teilweise auch noch nicht ganz ausgereift zu sein und werfen viele Fragen auf. Auch wenn die Bundesregierung noch keinen konkreten Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahmen vorgelegt hat, dürfte es aufgrund der rasanten Entwicklung in Kürze hierzu weitere Details geben, über die wir hier gern berichten werden.

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