ÜBER UNS
FÜR KANZLEIEN
FÜR MANDANTEN
AKTUELLES
Startseite | Aktuelles | ETL ADVISION-Depesche Ausgabe 1/2026

Steuertipps für Unternehmen im Gesundheitswesen

ETL ADVISION-Depesche Ausgabe 1/2026 verfügbar

Steuertipps für Unternehmen im Gesundheitswesen
Aktuelles
27.02.2026 — Lesezeit: 4 Minuten

Steuertipps für Unternehmen im Gesundheitswesen

ETL ADVISION-Depesche Ausgabe 1/2026 verfügbar

Mehrmals jährlich erscheint eine neue Ausgabe der ETL ADVISION-Depesche und wendet sich an Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten, Apotheker, Pflegedienstleister und Heil- sowie Hilfsmittelerbringer. Sie informiert die Akteure des Gesundheitswesens gezielt über wichtige steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Themen und gibt wertvolle Tipps zur erfolgreichen Praxisführung.

Das müssen Arbeitgeber wissen
Zum Jahresbeginn haben sich wichtige Werte in der Sozialversicherung geändert. Sie wirken sich darauf aus, in welcher Höhe Beiträge zu zahlen sind, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung in Betracht kommt und wie bestimmte Arbeitgeberleistungen steuerlich behandelt werden. Auch hinsichtlich vom Arbeitgeber gewährter Sachbezüge und der Pauschalierungsmöglichkeit bei Betriebsveranstaltungen hat sich etwas getan. 

Was sich im Jahr 2026 ändert
Auch wenn 2026 für Unternehmer nicht mit dem ganz großen Paukenschlag begonnen hat, gibt es dennoch einige steuerliche Anpassungen für alle Steuerzahler. So ist der Grundfreibetrag gestiegen und die Entfernungspauschale wurde vereinfacht und erhöht. Familien erhalten mehr Kindergeld und höhere Freibeträge und auch das Ehrenamt wird stärker gefördert. 

Aktiv im Ruhestand mit der Aktivrente
Viele Praxen suchen händeringend erfahrene Fachkräfte. Gleichzeitig gehen immer mehr Beschäftigte in Rente und nehmen ihr Wissen mit. Die neue Aktivrente soll genau hier ansetzen. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann ab 2026 monatlich bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn steuerfrei verdienen. Begünstigt ist jedoch ausschließlich Arbeitslohn aus einer sozialversicherungspflichtigen nichtselbständigen Beschäftigung.

Ist die Ärzte-GmbH wirklich ein Steuersparmodell?
In vielen Praxen wird derzeit über Konstruktionen mit einer eigenen GmbH gesprochen. Der Gedanke dahinter: Gewinne sollen möglichst lange in einer Gesellschaft bleiben, dort niedriger besteuert werden und später für den Aufbau von Vermögen eingesetzt werden. In der Realität hängt der Nutzen aber weniger von der Struktur ab als von einer zentralen Frage, wie viel Geld eigentlich für die private Lebensführung benötigt wird. 

Umsatzsteuerbefreiung für Privatkliniken an strenge Anforderungen geknüpft
Heilbehandlungsleistungen, die von Ärzten und anderen medizinischen Fachkräften erbracht werden, sind nach dem Umsatzsteuergesetz grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Auch Privatkliniken können unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren, insbesondere dann, wenn ihre Leistungen unter Bedingungen erbracht werden, die denen in öffentlichen Krankenhäusern gleichen. Der Bundesfinanzhof hat nunmehr klargestellt, dass deutlich überhöhte Entgelte gegen eine Steuerfreiheit sprechen können. 

Zahnärzte und das Aufteilungsgebot
Umsatzsteuer spielt in Zahnarztpraxen eine nicht unwesentliche Rolle, denn umsatzsteuerfrei sind nur die klassischen Heilbehandlungen. Eigenlaborleistungen und kosmetische Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig. Zahnärzte müssen sich daher immer wieder mit der Frage beschäftigen, welche ihrer Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind, welchem Steuersatz sie dann unterliegen und wie sich eigenständige Leistungen von unselbständigen Nebenleistungen abgrenzen.

Mehr Befugnisse und höhere Vergütungen für Pflegekräfte
Mehr Pflegebedürftige, steigende Personal- und Sachkosten und bei all dem hohe Dokumentations- und Berichtspflichten – das sind die Herausforderungen, vor denen Pflegeeinrichtungen stehen. Mit dem „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ will der Gesetzgeber den Pflegeberuf attraktiver machen und Bürokratie abbauen. 

Höhere Einnahmen für Gesundheitsunternehmen
Nicht nur der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 gestiegen, auch einige Tariflöhne im Gesundheitswesen wurden angehoben. Diese höheren Personalaufwendungen wie auch steigende Kosten für den Praxisbetrieb müssen natürlich finanziert werden. Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz und weiteren gesetzlichen Regelungen wurde nun in punkto Vergütung der Praxisleistungen nachgebessert.

Apothekenreform auf den Weg gebracht
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) nimmt die Politik einen neuen Anlauf zur Stärkung der wirtschaftlichen Lage inhabergeführter Apotheken und der Sicherung der wohnortnahen Versorgung. Der Entwurf sieht wirtschaftliche Entlastungen, mehr Flexibilität bei Lieferengpässen und eine Stärkung ländlicher Standorte vor. Auch das Leistungsspektrum soll erweitert werden. Die Honorarerhöhung wurde jedoch wieder einmal verschoben.

Jetzt kostenfrei herunterladen

Suchen
Format
Themen
Letzte Beiträge




Weitere interessante Artikel