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Freiwillige Steuererklärung für 2021

Bis 31. Dezember 2025 zu viel gezahlte Steuern zurückholen!

Freiwillige Steuererklärung für 2021
Steuertipps
16.12.2025 — zuletzt aktualisiert: 17.12.2025 — Lesezeit: 1 Minute

Freiwillige Steuererklärung für 2021

Bis 31. Dezember 2025 zu viel gezahlte Steuern zurückholen!

Kurz vor Weihnachten, wenn das Konto leerer ist als der Plätzchenteller und das nächste Gehalt gedanklich eigentlich auch schon ausgegeben, gibt es noch eine Chance: Machen Sie das Finanzamt zum Weihnachtsmann! Und das geht so: Nicht alle Arbeitnehmer sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Doch auch wenn es immer mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, lohnt es sich in vielen Fällen, freiwillig eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Durch zusätzliche Werbungskosten, weitere Sonderausgaben oder Aufwendungen für haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistungen kommt es oftmals zu einer Steuererstattung. Für diese sogenannte Antragsveranlagung haben Sie sogar vier Jahre Zeit. Sie können somit noch bis zum 31. Dezember 2025 eine Steuererklärung für 2021 abgeben.

Hinweis: Arbeitnehmer, die im vergangenen Jahr Kurzarbeiter-, Kranken- oder Elterngeld bezogen haben oder weitere Einkünfte hatten, haben die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für 2024 bereits verpasst und es drohen Verspätungszuschläge. Für steuerlich vertretene Arbeitnehmer bleibt allerdings grundsätzlich noch Zeit, denn in diesem Fall sind die Steuererklärungen für 2024 sogar erst bis zum 30. April 2026 zu übermitteln.

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