Jahresabschlüsse 2024 offenlegen
Frist endet am 31. Dezember 2025
Unternehmer haben viele Fristen zu beachten. Bevor die Weihnachtsglocken läuten und das neue Jahr anklopft, sollte daher noch einmal geprüft werden, ob bis zum Jahresende noch Fristabläufe zu beachten sind. Eine davon ist die Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen. Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH, AG oder GmbH & Co. KG sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse unverzüglich, nachdem sie den Gesellschaftern vorgelegt wurden, spätestens aber innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag beim elektronischen Unternehmensregister einzureichen.
Entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, wie es bei den meisten Unternehmen üblich ist, dann muss der Abschluss für das Jahr 2024 spätestens bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Wer verspätet einreicht, muss mit Sanktionen rechnen. Dabei ist es unbeachtlich, dass steuerlich beratene Unternehmen für die Abgabe der Steuererklärungen des Jahres 2024 noch Zeit haben (30. April 2026 aufgrund der Verlängerung des regulären Abgabetermins).




