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JETZT richtig handeln − Impfpflicht für Heilmittelerbringer

Im Interview mit Dr. Uwe P. Schlegel
Aktuelles
26.01.2022 — zuletzt aktualisiert: 04.02.2022

JETZT richtig handeln − Impfpflicht für Heilmittelerbringer

Im Interview mit Dr. Uwe P. Schlegel

Auch für Heilmittelerbringer gilt ab dem 16. März 2022 die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Das besagt §20a des Infektionsschutzgesetzes. Beschäftigte in Heilmittelpraxen müssen somit in wenigen Wochen einen vollständigen Immunitätsnachweis für COVID-19 vorlegen. Was andernfalls Arbeitgebern und Arbeitnehmern droht, welche Konsequenzen diese Entscheidung in der Praxis hat und wie Selbstständige im Heilmittelbereich selbst jetzt noch proaktiv handeln können, erfahren Sie im ETL ADVISION Webinar

JETZT richtig handeln − Impfpflicht für Heilmittelerbringer am 01. Februar 2022 um 13:00 Uhr.

Im 45-minütigen Live-Webinar empfangen die ETL ADVISION Heilmittel Branchen Experten, Christoph Soldanski und Uwe Kalin als Referenten den ETL Arbeitsrechtexperten Dr. Uwe P. Schlegel.

Dr. Uwe P. Schlegel gibt zunächst einen Überblick der arbeitsrechtlichen Besonderheiten und deckt gefährliche Fallen mit oft unterschätzen Konsequenzen für Arbeitgeber auf. Der Fokus wird vor allem auf den Folgen der „Impfpflicht“ für die Bestandsbelegschaft liegen. Hier gibt es zwar nicht sofort ein automatisches Tätigkeitsverbot für nicht immunisierte Mitarbeiter, dieses drohe aber langfristig, weshalb Arbeitgeber jetzt handeln müssten. Ein weiterer Schwerpunkt gilt den Folgen der Verordnung für die Einstellung neuer Mitarbeiter ab dem 16. März.

Nutzen Sie diese Chance und melden sich hier an: 

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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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Christoph Soldanski
Betriebswirt (VWA), KMU Berater (nach DIN 33459)

Mail: etl-advision@etl.de


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