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Treibhausgasminderungs-Quote für reine Elektrofahrzeuge wurde 2022 eingeführt
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03.07.2022 — zuletzt aktualisiert: 04.07.2022

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Treibhausgasminderungs-Quote für reine Elektrofahrzeuge wurde 2022 eingeführt

Die Elektromobilität ist seit Jahren ein zentraler Baustein zur Einsparung von sogenannten Treibhausgasen. Die staatliche Förderung bestand dabei bisher vor allem darin, Kaufanreize bei der Anschaffung von bestimmten Elektro- und Hybrid-Fahrzeugen zu schaffen und bei Unternehmern eine steuerlich begünstigte Privatnutzung zu ermöglichen.

Die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) basiert auf dem Gedanken, dass Elektrofahrzeuge (unabhängig von der Herkunft des tatsächlichen Ladestroms) Emissionen einsparen. In der Praxis kaufen Mineralölunternehmen, die die gesetzlich vorgegebene CO2-Reduktion nicht selbst erfüllen können, eingespartes CO2 und schaffen dadurch einen Ausgleich zu den von ihnen ausgestoßenen Klimagasen.

Seit dem 1. Januar 2022 können nun alle Halter von reinen Elektrofahrzeugen – nicht nur Unternehmer – mit den eingesparten Emissionen selbst Einnahmen erzielen. Hybridfahrzeuge und Plug-In-Hybride sind hingegen nicht begünstigt. Um die Prämie für die THG-Quote zu erhalten, müssen sich Fahrzeughalter zwingend an externe Dienstleister wenden.

Anträge sind bis Ende Februar des Folgejahres zu stellen
Um die Prämie für das Jahr 2022 zu erhalten, muss durch die externen Dienstleister bis Ende Februar 2023 ein entsprechender Antrag beim Umweltbundesamt gestellt werden. Dieser Antrag ist jährlich bis Ende Februar des Folgejahres neu zu stellen Die Berechtigung zum Bezug der THG-Prämie ist dabei im Antrag anhand des Fahrzeugscheins nachzuweisen. Der Antrag wird vom Umweltbundesamt (UBA) überprüft und zertifiziert.

Höhe der Prämie vom jeweiligen Ankäufer abhängig
Die Höhe der THG-Prämie ist unabhängig von Größe, Fahrzeugalter, Energieverbrauch oder Jahresfahrleistung. Ebenso spielt die Herkunft des genutzten Stroms keine Rolle. Die Auswahl des richtigen externen Dienstleisters (Zwischenhändler) kann dabei entscheidend sein, da es hier sehr viele unterschiedliche Vergütungsmodelle gibt.

Die Übertragung der Treibhausgasquote kann beispielsweise mit einem festen Betrag vergütet werden oder an den aktuellen CO2-Preis gekoppelt sein. Dabei können zwischen 250 und 400 Euro jährlich je Fahrzeug erzielt werden. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter und sollten daher im Vorfeld genau gegeneinander abgewogen werden.

Steuerliche Auswirkungen beim Bezug der neuen Prämie
Die steuerlichen Auswirkungen unterscheiden sich je nachdem, ob sich das Fahrzeug im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen befindet.

Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Finanzen sind die Erlöse aus dem Verkauf der THG-Quote für Fahrzeuge im Privatvermögen nicht steuerbar und unterliegen somit auch nicht der Einkommensteuer.

Sofern das Fahrzeug zum Betriebsvermögen zählt, handelt es sich immer um steuerpflichtige Betriebseinnahmen, die den steuerlichen Gewinn erhöhen. Für an Arbeitnehmende überlassene Dienstwagen steht die THG-Quote dem Arbeitgebenden zu. Lohnsteuerliche Konsequenzen für die Arbeitnehmenden ergeben sich daraus nicht.

Auch bei der Umsatzsteuer muss unterschieden werden, ob sich das Fahrzeug im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen befindet.

Überträgt eine Privatperson ihre vom Umweltbundesamt bescheinigte THG-Quote aus einem auf sie zugelassenen und ihrem Privatvermögen zugeordneten Elektrofahrzeug gegen eine Vergütung an einen Ankäufer, handelt es sich dabei um keine nachhaltige Tätigkeit i. S. d. Umsatzsteuergesetzes. Der Verkauf ist dementsprechend nicht steuerbar.

Überträgt hingegen ein Unternehmer seine THG-Quote für ein Elektrofahrzeug im Betriebsvermögen gegen eine Vergütung an einen Ankäufer, handelt es sich dabei um einen Teil der unternehmerischen Tätigkeit des Unternehmers. Damit ist der Verkauf umsatzsteuerpflichtig und in der Regel aus dem Bruttoerlös herauszurechnen.

Tipp: Halter von Elektrofahrzeugen sollten sich die zusätzliche Einnahme nicht entgehen lassen und die Prämie für die THG-Quote für 2022 beantragen, zumal die Prämie für Fahrzeuge im Privatvermögen sogar steuerfrei vereinnahmt werden kann.

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