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Neues Jahr, neues Glück, neue Regeln zur Kassenführung
Neues Jahr, neues Glück, neue Regeln zur Kassenführung
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Neues Jahr, neues Glück, neue Regeln zur Kassenführung

In der Gastrobranche gehören Veränderungen zum Tagesgeschäft – ob der auf nunmehr 12,41 Euro gestiegene Mindestlohn mit geänderter Minijobgrenze i. H. v. 538 Euro oder die Rückkehr zum umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz von 19 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Auch bei der Kassenführung gibt es wieder ein paar Neuigkeiten, die im hektischen Trubel vielleicht an dem einen oder anderen Food-Experten vorbeigegangen sind.