Reform der privaten Altersvorsorge
Neuer Riester-Gesetzentwurf soll ab 2027 starten
Die private Altersvorsorge soll in Deutschland neu aufgestellt werden. Das Bundeskabinett hat Ende Dezember 2025 einen neuen Gesetzentwurf beschlossen, der die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend verändern soll. Im Mittelpunkt steht die Riester-Förderung. Es handelt sich zunächst noch um einen Gesetzentwurf und es muss damit gerechnet werden, dass im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen vorgenommen werden.
Die geplante Reform verfolgt zwei große Ziele. Zum einen sollen neue, einfachere Produkte zugelassen werden, die stärker auf Renditechancen setzen können. Zum anderen soll die Förderung klarer und stärker an die tatsächlich gezahlten Beiträge gekoppelt werden. Der Start der neuen Produktwelt ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Weitere Anpassungen sind in Stufen ab 2028 und 2029 geplant.
Was sich ab 2027 bei der Förderung ändern soll
Bei vielen Arbeitnehmern steht Riester vor allem für Zulagen und Sonderausgabenabzug. Genau dort setzt der Entwurf an. Künftig soll die Förderung stärker beitragsorientiert funktionieren. Je mehr selbst eingezahlt wird, desto mehr Förderung ist möglich – allerdings innerhalb fester Grenzen. Auch künftig soll es eine Förderung über Zulagen und Sonderausgabenabzug geben.
Geplant ist ein Sonderausgabenabzug für selbst geleistete Altersvorsorgebeiträge bis 1.800 Euro, der sich um die jeweils gewährten Zulagen erhöht. Die Zulagen (Grundzulage und Kinderzulage) sollen neu berechnet werden.
Grundzulage
Vorgesehen ist ein Zuschuss von 30 Prozent je eingezahltem Euro bis zu Eigenbeiträgen von 1.200 Euro. Für weitere Einzahlungen bis 600 Euro soll der Zuschuss 20 Prozent betragen. Damit ergäbe sich als Obergrenze eine Grundzulage von (360 Euro + 120 Euro =) 480 Euro pro Jahr. Ab dem Jahr 2029 soll sich die Grundzulage für bis zu 1.200 Euro Beitragszahlung auf 35 Prozent Zuschuss je Euro erhöhen. Damit ergäbe sich ab 2029 als Obergrenze eine Grundzulage von (420 Euro + 120 Euro =) 540 Euro pro Jahr.
Kinderzulage
Wie bisher soll es eine Kinderzulage geben. Auch diese soll nicht mehr als fester Betrag, sondern ebenfalls als Zuschuss je Spar-Euro ausgestaltet wird. Geplant sind 25 Prozent Zuschuss je Euro und Kind, gedeckelt auf 300 Euro pro Kind und Jahr. Das bedeutet, dass bei Eigenbeiträgen ab 1.200 Euro pro Jahr die maximale Kinderzulage beansprucht werden kann.
Berufseinsteiger
Für Berufseinsteiger ist ein zusätzlicher Anreiz vorgesehen. Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soll einmalig einen Bonus von 200 Euro erhalten können.
Höherer Mindestbeitrag ab 2027
Grund- und Kinderzulagen sollen grundsätzlich nur noch bei einem Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr gewährt werden. Die einkommensabhängige Berechnung eines Mindesteigenbeitrags entfällt.
Zusätzlich ist eine Begrenzung der Anzahl förderfähiger Verträge geplant. Für neu abgeschlossene Verträge ab dem Jahr 2027 sollen grundsätzlich nur noch höchstens zwei Verträge zulagen- und sonderausgabenabzugsfähig sein.
Depots mit weniger Garantien, aber höheren Renditechancen
Für Arbeitnehmer ist der wichtigste Punkt die geplante Produktänderung. Neben klassischen Garantieprodukten soll es künftig ein förderfähiges Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben geben. Damit würde erstmals ein Riester-ähnliches Produkt möglich, bei dem nicht zwingend garantiert werden muss, dass am Ende mindestens die eingezahlten Beiträge wieder zur Verfügung stehen. Diese Öffnung soll höhere Renditechancen ermöglichen, geht aber naturgemäß mit mehr Schwankungen und Risiken einher.
Gleichzeitig sollen Garantieprodukte weiterhin zulässig bleiben. Allerdings sollen die Garantien abgestuft werden. Vorgesehen sind Produkte mit 80 Prozent oder 100 Prozent Garantie bezogen auf die gezahlten Beiträge einschließlich Zulagen, jeweils zum Beginn der Auszahlungsphase. Bei der 80-Prozent-Variante kann stärker chancenorientiert angelegt werden, dafür ist ein Teil des Kapitals nicht garantiert.
Neu ist außerdem eine Pflicht der Anbieter, ein Standardprodukt anzubieten – entweder ein eigenes oder das eines kooperierenden Anbieters. Dieses Standardprodukt soll mit Standardeinstellungen arbeiten, sodass nicht bei jeder Detailfrage eine aktive Entscheidung erforderlich ist. Für das Standarddepot ist zudem eine Kostenbegrenzung vorgesehen. Die Effektivkosten sollen 1,5 Prozent pro Jahr nicht überschreiten dürfen.
Späterer Start der Auszahlungsphase und mehr Wahlmöglichkeiten
Auch die Auszahlung soll flexibler werden. Für neue Verträge ab 2027 ist vorgesehen, dass die Auszahlungsphase grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen soll. Neben lebenslangen Renten sollen zudem langlaufende Auszahlungspläne möglich werden, die mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres reichen. Damit könnte die Auszahlungsphase stärker an individuelle Lebenssituationen angepasst werden, ohne den Charakter der Altersvorsorge zu verlieren.
Keine automatische Umstellung von Bestandsverträgen
Bestehende Riester-Verträge sollen grundsätzlich nach der bisherigen Förderlogik weiterlaufen. Eine automatische Umstellung ist nicht vorgesehen. Für bestimmte Bestandsverträge soll aber ein Wechsel in die neue Fördersystematik möglich sein, wenn dies vom Sparer ausdrücklich erklärt wird. Genau daraus dürfte sich später in der Praxis die entscheidende Frage ergeben: Lohnt es sich, beim bisherigen Vertrag zu bleiben, oder ist ein Wechsel in die neue Logik günstiger?
Vergleichen wird wichtig
Für Arbeitnehmer wird diese Abwägung typischerweise von mehreren Punkten abhängen: Beitragshöhe, Kinder, Berufsphase, Risikoneigung und der geplante Zeitpunkt der Auszahlung. Weil die neuen Produkte erst ab 2027 starten sollen, entsteht kurzfristig in der Regel kein Handlungsdruck. Sobald der Gesetzgeber die Regeln endgültig beschlossen hat, wird sich aber häufig ein genauer Blick auf die eigene Vorsorgesituation lohnen.




