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Schutzlose KMU: nur zehn Prozent sind Inhaber eingetragener Rechte ihres geistigen Eigentums

ETL IP rät kleinen und mittelständischen Unternehmen zur Patentanmeldung
Schutzlose KMU: nur zehn Prozent sind Inhaber eingetragener Rechte ihres geistigen Eigentums
Aktuelles
18.10.2022

Schutzlose KMU: nur zehn Prozent sind Inhaber eingetragener Rechte ihres geistigen Eigentums

ETL IP rät kleinen und mittelständischen Unternehmen zur Patentanmeldung

Mit der Veröffentlichung des KMU-Barometers 2022 wertet das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum den Schutz nationaler und europäischer Marken, Geschmacksmuster und Patente in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten aus. Die Studie schlüsselt Gründe kleiner und mittelständischer Unternehmen für und gegen den Eigentumsschutz auf. „Wie wichtig der Schutz von geistigem Eigentum ist, bemerken die meisten erst, wenn es schon zu spät ist“, kommentiert Dr. Diana Taubert, Geschäftsführerin bei ETL IP, die Ergebnisse der Studie. 90 Prozent der KMU in Europa haben demnach keine eingetragenen Rechte ihres geistigen Eigentums.

Die Gründe, Rechte des geistigen Eigentums eintragen zu lassen, sind vielfältig. In allererster Linie hindert dies Mitbewerber daran, die Lösungen, Produkte oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu kopieren. Aber auch eine Wertsteigerung, Imageverbesserung und mehr Rechtssicherheit sprechen für die Eintragung der Rechte des geistigen Eigentums. Und doch gehen viele zu spät den Weg zum Patentanwalt. „Für Unternehmen ist es essentiell, frühzeitig einen Patentanwalt aufzusuchen. Häufig kommen sie aber erst, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Aber nachträglich kann ich keine Erfindung schützen lassen“, erklärt Dr. Diana Taubert.

Als Gründe gegen die Eintragung der Rechte des geistigen Eigentums gaben 19 Prozent der befragten kleinen und mittelständischen Unternehmen an, dass sie nicht über ausreichende Kenntnisse verfügten. Genauso viele konnten die Eintragungsvoraussetzungen nicht erfüllen. Ein Fünftel der Unternehmen hielten ihr geistiges Eigentum nicht für innovativ genug, um es schützen zu lassen. Am häufigsten begründeten die Unternehmen ihre Entscheidung aber damit, dass sie durch eingetragene Rechte ihres geistigen Eigentums keine zusätzlichen Vorteile sehen würden. Dies entspricht 35 Prozent der Befragten.

Dem gegenüber stehen 93 Prozent der KMU, die positive Effekte spürten, nachdem sie Rechte des geistigen Eigentums eingetragen haben. 60 Prozent berichteten von einer Imageverbesserung und 58 Prozent von einem höheren Schutz des geistigen Eigentums und bei 48 Prozent stiegen ihre langfristigen Geschäftsaussichten.

„Geistiges Eigentum schützen zu lassen, ist immer von Vorteil, denn Verletzungen dieser Rechte passieren öfter, als man denkt. Am häufigsten bei Marken“, betont Dr. Diana Taubert. In der Studie gaben 15 Prozent der Inhaber eingetragener Rechte des geistigen Eigentums an, schon einmal eine Verletzung dieser Rechte erlebt zu haben. Aus diesem Grund hat sich ETL IP darauf spezialisiert, Marken, Patente und auch Designs schützen zu lassen und bietet damit den Rundum-Schutz für kleine und mittelständische Unternehmen. Das Leistungsspektrum umfasst die komplette Unterstützung – von der Erstberatung über die Recherche, bis hin zur Anmeldung und Kommunikation mit dem Amt. Bei ETL IP ist ihre Patentanmeldung in rechtssicheren Händen.

Die komplette Studie finden Sie hier.

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Alle Informationen zum ETL IP Leistungsspektrum finden Sie hier.

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