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Unterstützungen für Künstler in Coronazeiten

Neustarthilfe Plus und höhere Zuverdienstgrenze in der Künstlersozialversicherung
Unterstützungen für Künstler in Coronazeiten
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30.07.2021 — zuletzt aktualisiert: 08.09.2021

Unterstützungen für Künstler in Coronazeiten

Neustarthilfe Plus und höhere Zuverdienstgrenze in der Künstlersozialversicherung

Künstler, insbesondere Musiker, Schauspieler und Artisten gehören zu denjenigen, die von coronabedingten Schließungen am meisten betroffen waren und sind. Geschlossene Theater, Konzertsäle und andere Aufführungsstätten kam für Viele einem Berufsverbot gleich. Und auch aktuell fallen geplante Veranstaltungen aus, vor allem in Arenen. Aber auch Open-Air-Konzerte können nur unter strengen Hygieneauflagen und mit wesentlich weniger Publikum als normalerweise stattfinden. Die finanziellen Reserven sind längst aufgebraucht und neue Engagements und Einnahmequellen dringend vonnöten.

Maximal 1.500 Euro monatlicher Zuschuss mit der Neustarthilfe Plus

Auch von den Corona-Hilfen können Künstler nur teilweise profitieren. Überbrückungshilfen, bei denen anteilige Fixkosten erstattet werden, laufen meist ins Leere, denn relevante Fixkosten haben nur diejenigen, die beispielweise große Studios angemietet haben oder Mitarbeiter beschäftigen. Beim Solokünstler fallen dagegen meist nur geringe Fixkosten an. Für sie gab es vor allem mit der November- und Dezemberhilfe Unterstützung. Direkt oder indirekt von den Schließungsanordnungen aus Oktober und November 2020 Betroffene erhielten Zuschüsse, die anteilig die Umsätze der Vorjahresmonate ersetzten. Für 2021 können sie Neustarthilfe beantragen. Antragsberechtigt sind die sogenannten Solo-Selbständigen. Dazu zählen Selbständige aller Branchen mit gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften, die keine oder weniger als eine Vollzeitäquivalente (VZÄ) beschäftigen. Die Neustarthilfe gewährt für die Monate Januar 2021 bis Juni 2021 eine Unterstützung in Höhe von 50 % des hälftigen Jahresumsatzes 2019, maximal 7.500 Euro, also 1.250 Euro pro Monat. Mit der Neustarthilfe Plus können Solo-Selbständige auch in den Monaten Juli bis September eine Unterstützung erhalten. Die Zuschüsse werden auf durchschnittlich 1.500 Euro erhöht. Die Zahlungen sind als Vorschuss zu verstehen. Nach Ablauf des Förderzeitraums wird im Rahmen einer Endabrechnung entschieden, ob und inwieweit der Vorschuss aufgrund der im Förderzeitraum tatsächlich erzielten Umsätze und Einnahmen ganz oder teilweise zurückgezahlt werden muss.

Zuverdienstgrenze für selbständige Nebentätigkeiten wurde erhöht

Hauptberuflich selbständige Künstler können sich in der Künstlersozialkasse (KSK) versichern. Der Vorteil: Sie zahlen nur 50 % der Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Hälfe übernimmt zum einen der Bund und zum anderen erfolgt die Finanzierung über die Künstlersozialabgabe, die Unternehmer für die Beauftragung von künstlerischen Leistungen zahlen müssen. Eine Versicherung in der KSK ist aber nur zulässig, soweit das Arbeitseinkommen aus einer nebenberuflichen nicht-künstlerischen selbständigen anderen Tätigkeit jährlich nicht 5.400 Euro (durchschnittlich 450 Euro monatlich) übersteigt. Bei einem höheren Nebeneinkommen tritt Versicherungsfreiheit ein und der Künstler muss sich anderweitig krankenversichern. Um jedoch keine Sozialhilfe beantragen zu müssen und sich finanziell über Wasser zu halten, haben aber viele Künstler coronabedingt andere Tätigkeiten aufgenommen und Nebenverdienste von mehr als 450 Euro monatlich erzielt.

Um für diese Künstler coronabedingte Härten zu vermeiden, hat der Gesetzgeber § 53 des Künstlersozialversicherungsgesetzes geändert und den Zuverdienst auf bis zu 1.300 Euro monatlich angehoben. Die Sonderregelung gilt seit dem 23. Juli 2021 und ist zeitlich bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Der Versicherungsschutz nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz endet somit erst, wenn eine selbständige, nicht künstlerische Tätigkeit ausgeübt wird, für die das monatliche Verdienst 1.300 Euro übersteigt.

Hinweis: Für Künstler, die wegen zu hoher Hinzuverdienste ab 1. Januar 2020 oder später versicherungsfrei wurden, kann ab dem 23. Juli 2021 eine Wiederherstellung der Versicherung in der KSK in Betracht kommen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die KSK.

 

 

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