Erneut Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer anhängig 2026
Auf den 1. Januar 2022 mussten in Deutschland rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden. Der Grund: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte 2018 die Altregelungen zur Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt. Doch auch die neuen Regelungen lassen nach Ansicht vieler Steuerpflichtiger Zweifel aufkommen, ob diese verfassungsgemäß sind. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich detailliert mit den Argumenten der Kläger auseinandergesetzt. Im November 2025 urteilte er dann, dass das neue Bewertungsrecht zur Grundsteuer im Bundesmodell verfassungsgemäß ist.
Damit will sich der Bund der Steuerzahler und der Eigentümerverband Haus und Grund nicht zufriedengeben. Sie haben Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt (Aktenzeichen 1 BvR 472/26). Steuerpflichtige können sich in offenen Verfahren darauf berufen und ein Ruhen des Verfahrens beantragen.