Umstellung auf elektronische Rechnungen - Ausstellen von E-Rechnungen
Concierge 1/2025
Seit 1. Januar 2025 ist zwar der Empfang von E-Rechnungen für Unternehmen verpflichtend. Ausstellen müssen Unternehmer E-Rechnungen jedoch im Übergangszeitraum bis Ende 2027 in der Regel zunächst noch nicht. Sinnvoll wäre aber, schon jetzt die aktuelle Situation als Chance zu begreifen und sich zeitnah auf den Versand von E-Rechnungen vorzubereiten.





