Startseite | Aktuelles | ETL AKTUELL: Steuerliche Entlastungen für den Mittelstand? Einschätzungen zum Steuerjahr 2022

ETL AKTUELL: Steuerliche Entlastungen für den Mittelstand? Einschätzungen zum Steuerjahr 2022

Mit Rechtsanwalt und Steuerberater Dietrich Loll; Geschäftsführer ETL SteuerRecht GmbH
ETL Aktuell
12.08.2022

ETL AKTUELL: Steuerliche Entlastungen für den Mittelstand? Einschätzungen zum Steuerjahr 2022

Mit Rechtsanwalt und Steuerberater Dietrich Loll; Geschäftsführer ETL SteuerRecht GmbH

Die drohenden Versorgungsengpässe beim Gas und die unter anderem dadurch getriebenen Verteuerungen setzen auch dem Mittelstand, Rückgrat der deutschen Wirtschaft, zu. „Die wirtschaftliche Lage ist schwierig“, sind sich die Wirtschaftsjournalistin Jessica Schwarzer und ihr Gast Dietrich Loll, Geschäftsführer der ETL SteuerRecht GmbH, einig. Finanzielle Entlastungen sind das Gebot der Stunde. Welche Neuheiten das Steuerjahr 2022 für kleine und mittlere Unternehmen bereithält und was Arbeitgeber und -nehmer beachten müssen, darüber sprachen beide in der neuesten Folge von ETL AKTUELL.

„Sowohl die höheren Energiepreise als auch die Verteuerungen aller möglichen Waren sind bei unseren Mandanten natürlich ein großes Thema“, weiß Dietrich Loll. „Wir erleben derzeit, dass das bei vielen unserer Partner bereits zu erheblichen Schwierigkeiten führt.“ Die aktuellen Herausforderungen treffen den Mittelstand zudem in einer ohnehin angespannten Lage. Viele Betriebe kämpfen noch immer mit den (Spät-)Folgen der Corona-Pandemie. Allerdings, so Loll, hat sich die Ampelregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung Gedanken darüber gemacht – deren Ergebnisse sich zumindest schon teilweise in steuerlichen Neubestimmungen widerspiegeln würden.

Ein prominentes Beispiel ist die degressive Abschreibung: „Ein gutes Instrumentarium“, so Loll, „denn mit Abschreibungen kann man sofort Investitionsanreize für die jeweiligen Unternehmen setzen.“ Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs lag auf der erweiterten Verlustverrechnung. War es bisher so, dass Unternehmer Verluste in Höhe von jeweils einer Million Euro zurücktragen konnten, hat der Gesetzgeber diese Regelung nun – auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie – erweitert, erklärt Loll: „Wir sind jetzt bei 10 Millionen Euro, bei Zusammenveranlagten sogar bei 20 Millionen Euro, die man zurücktragen kann. Und zwar nicht mehr nur in das vorangegangene Jahr, sondern in die beiden vorherigen Jahre. Das gibt Steuerpflichtigen mehr Möglichkeiten, Vorteile zu erlangen.“

Schwierig gestalten sich laut Steuerrecht-Experte Loll allerdings die Schlussabrechnungen bei den Corona-Hilfen. Hier muss mit vielen Rückfragen und Tiefenprüfungen der Bewilligungsbehörden und schlimmstenfalls auch mit Rückforderungen gerechnet werden, was bei den Antragstellern für böse Überraschungen sorgen kann. Auf prüfende Dritte komme so viel Arbeit zu.

Alles über die wichtigsten steuerlichen Entwicklungen im laufenden Jahr, z.B. Zuschüsse, Corona-Boni u.a. für den Pflegebereich, die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages und der Pendlerpauschale oder die Abschaffung der EEG-Umlage erfahren Sie in der neuesten Ausgabe von ETL AKTUELL.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Suchen
Format
Themen
Letzte Beiträge




Weitere interessante Artikel