Mehr Mindestlohn ab 2026
Geringfügigkeitsgrenze steigt von 556 Euro auf 603 Euro
Während sich die Geldbörse in der Weihnachtszeit meist schneller leert, als die Keksdose beim Adventskaffee, gibt es für viele Arbeitnehmer immerhin eine kleine Entlastung zum Jahreswechsel. Denn der gesetzliche Mindestlohn wird erneut angehoben:
- zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto je Zeitstunde
- zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde
Für Arbeitgeber bedeutet dies erneuten Prüfaufwand. So ist aus arbeitsrechtlicher Sicht zu prüfen, ob Arbeitsverträge und insbesondere die Zahl der Arbeitsstunden bei Mini-Jobbern über Änderungsvereinbarungen anzupassen sind. Denn die Geringfügigkeitsgrenze wird sich ebenfalls automatisch von 556 Euro auf 603 Euro erhöhen.
Tipp: Prüfen Sie aus betriebswirtschaftlicher Sicht, wie sich die zusätzlichen Lohnkosten auf die Ertragslage Ihres Unternehmens auswirken, um ggf. die Kalkulation Ihrer Produkte und Dienstleistungen anzupassen. Auch die Personalplanung sollten Sie prüfen. Macht es Sinn, statt zweier Mini-Jobber einen Midi-Jobber einzustellen? Im Übergangsbereich fallen für Arbeitnehmer nicht sofort die vollen Sozialversicherungsbeiträge an. Oder könnten – im Hinblick auf die geplante Aktivrente mit einem Steuerfreibetrag von 2.000 Euro monatlich – Mitarbeiter nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Alternative zum klassischen Midi-Jobber darstellen? Gern beraten Sie die ETL-Steuerberater zu den jeweiligen steuerlichen Auswirkungen.




