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Startseite | Aktuelles | Einmalige Wahlmöglichkeit für Mini-Jobber ab 2026 – Rentenpunkte statt Befreiung

Rentenpunkte statt Befreiung

Einmalige Wahlmöglichkeit für Mini-Jobber

Rentenpunkte statt Befreiung
Steuertipps
22.12.2025 — Lesezeit: 1 Minute

Rentenpunkte statt Befreiung

Einmalige Wahlmöglichkeit für Mini-Jobber

In der Weihnachtszeit wird überall zusätzliches Personal gebraucht. Viele Geschäfte holen sich dann Mini-Jobber ins Team, damit der Trubel an den Kassen und Regalen zu bewältigen ist. Mini-Jobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Sie können sich allerdings auf Antrag von dieser Pflicht befreien lassen – bisher war dies eine endgültige Entscheidung ohne Widerrufsmöglichkeit. Das ändert sich 2026. Mini-Jobber erhalten einmalig die Möglichkeit, einen auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gestellten Antrag wieder aufheben zu lassen. Sie werden damit wieder versicherungspflichtig.

Die Aufhebung der Befreiung soll ab dem nächsten Monat, der auf den Monat der Antragstellung des Beschäftigten bei seinem Arbeitgeber folgt, wirken, wenn die Einzugsstelle innerhalb eines Monats nach Eingang der Arbeitgebermeldung nicht widersprochen hat.

Bei einer Mehrfachbeschäftigung hat die Einzugsstelle die anderen Arbeitgeber durch eine Meldung über die Aufhebung der Befreiung sowie deren Wirksamkeitszeitpunkt zu informieren. Da die Aufhebung für alle Beschäftigungsverhältnisse gilt, sind die Entgeltabrechnungen der weiteren Arbeitgeber gegebenenfalls zu korrigieren.

Die Regelung tritt mit Beginn des siebten Kalendermonats nach Verkündung des Gesetzes in Kraft. Die Vorlaufzeit ist für die verwaltungsseitige Umsetzung erforderlich.

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