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Mehr InformationenAls Steuerberater selbständig machen mit eigener Steuerkanzlei
Als Steuerberater selbständig sein! Mit ETL an deiner Seite kann dieser Wunsch in Erfüllung gehen: werde geschäftsführender Partner. Erfahrene ETL-Steuerberater begleiten und unterstützen dich auf deinem Weg in die erfolgreiche Selbständigkeit mit eigener Steuerkanzlei.
Als Steuerberater träumst du von der eigenen Selbstständigkeit mit eigener Steuerkanzlei, doch das Eigenkapital fehlt?
Du hast gerade dein Steuerberaterexamen abgelegt und träumst von einer eigenen Steuerkanzlei? Unsere Experten der Kanzleivermittlung beraten dich bei allen Fragen rund um die Übernahme einer Kanzlei. Wir begleiten dich sicher durch den gesamten Übernahmeprozess – von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Vertragsabschluss und dem Ausscheiden des Senior-Partners.
Als Steuerberater selbständig auch ohne Eigenkapital: als ETL-Junior-Partner
Der Schritt in die Selbständigkeit erfordert Mut. Erfahrene ETL-Berater stehen dir von Anfang an zur Seite und bringen deine Kanzlei auf Erfolgskurs. Neben der gesellschaftsrechtlichen Einbindung und der fachlichen Beratung wirst du auch in deiner Entwicklung zur Führungskraft gefördert.
Zwei Möglichkeiten der Steuerkanzleiübernahme
Als erste Möglichkeit kannst du eine bereits etablierte Steuerberatungskanzlei, die noch nicht zur ETL-Gruppe gehört, im Rahmen einer Nachfolgeregelung übernehmen. Dein Vorteil: Du benötigst kein Eigenkapital, bist mit bis zu 20 % beteiligt und wirst von Anfang an zum Geschäftsführer bestellt. Die Finanzierung garantiert die ETL-Gruppe zu 100 %. Gemeinsam mit dem Senior-Partner verbürgst du dich gegenüber dem Darlehensgeber lediglich in Höhe deiner persönlichen Beteiligung.
Die zweite Möglichkeit ist, sich an einer Steuerkanzlei zu beteiligen, die bereits der ETL-Gruppe angehört: Wir finden gemeinsam Möglichkeiten einer sofortigen Übernahme von Anteilen und wir helfen bei der Auswahl der passenden Kaufpreisfinanzierung. In beiden Fällen profitierst du von den Erfahrungen des Senior-Partners, der dir bis zu seinem Ausscheiden zur Seite steht.
Dein Weg in die Selbständigkeit
Anfrage
Du sendest uns deine Anfrage vertraulich über das Fomular. Unsere Experten setzen sich dann unverbindlich mit dir in Verbindung.
Kennenlernen
In einem persönlichen Gespräch lernen wir uns kennen und erfahren mehr über deine Fähigkeiten, deine Wünsche und deine Ziele.
Passendes Modell
Wir entwickeln gemeinsam mit dir ein Konzept und entwerfen zusammen einen Plan, der zu deinen persönlichen Wünschen und Zielen passt.
Kanzlei führen
Du übernimmst deine Kanzlei mit einem starken Netzwerk im Rücken, das dich begleitet und auf deinem Weg zum geschäftsführenden Partner unterstützt.

Torsten Lenk
Vorstand ETL-Partnermanagement
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Mehr InformationenWir suchen (ggf. aus dem Kreis der Mitarbeiter) gemeinsam mit dem Senior-Steuerberater nach einem geeigneten Nachfolger (Junior-Steuerberater). Diese Suche erfolgt z. B. über die NWB oder über unsere ETL-Website (www.etl.de). Dieser Junior-Steuerberater könntest du sein! Wir beteiligen dich an dieser neuen Gesellschaft mit bis zu 20 %, ohne dass du Eigenkapital investieren musst (mehr dazu unter Ziffer 5, Kaufpreisfinanzierung).
Der Senior-Steuerberater wird je nach persönlicher Lebensplanung in der Regel ebenfalls mit bis zu 10 % an der neu gegründeten Steuerberatungsgesellschaft beteiligt.
Beispiel:
Herr StB Meier ist 60 Jahre alt. Er verkauft seine Praxis an die neu zu gründende „ETL Meier & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft“, an der er zu 10 % beteiligt wird. Der Junior-Steuerberater wird mit 20 % beteiligt. Die restlichen Anteile hält die Freund & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft.

Alle Beschlüsse erfolgen einstimmig – das ist unser ETL-Prinzip, gelebt in der Praxis und Bestandteil unserer ETL-Gesellschaftsverträge. So hast du bei allen Entscheidungen, die deine Gesellschaft betreffen, ein Vetorecht, und immer die Sicherheit, dass du von keinem anderen Gesellschafter „überstimmt“ werden kannst.
Damit sich gegenüber den Mandanten zunächst möglichst wenig ändert, übernimmt der Senior-Steuerberater während der Überleitungsphase die Geschäftsführung in der neuen Gesellschaft. Selbstverständlich wirst du ebenfalls zum Geschäftsführer bestellt.
Die neue Gesellschaft erwirbt vom Senior-Steuerberater den Mandantenstamm und das Inventar (Asset deal).
Beispiel:
StB Meier verkauft seine Praxis in Hamburg an die neu zu gründende Gesellschaft „ETL Meier & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft“. Der Jahresumsatz beträgt 1 Mio. EUR.

Die Einzelheiten dieser Praxisübernahme werden in einem „Praxisübernahmevertrag“ geregelt, dessen Muster wir dir gerne übersenden.
In unserem ETL-Modell braucht sich der Junior-Steuerberater um die Finanzierung des Kaufpreises nicht zu kümmern. Denn die neu gegründete Gesellschaft selbst finanziert den Kaufpreis.
In unserem Beispiel von oben finanziert die ETL Meier & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft also den Kaufpreis. Die Finanzierung garantiert die ETL-Gruppe. Du und der Senior-Steuerberater verbürgen sich gegenüber dem Darlehensgeber nur in Höhe der persönlichen Beteiligung.
Dein Kapitaleinsatz erstreckt sich lediglich auf bis zu 5 TEUR (deine quotale Stammeinlage).
Die Finanzierung des Kaufpreises ist auf sechs Jahre angelegt (das erste Jahr tilgungsfrei und 5 Jahre Tilgung). Korrespondierend dazu refinanziert die Gesellschaft den Kaufpreis in der Regel innerhalb von sechs Jahren aus dem laufenden Ergebnis. Das bedeutet, dass deine Gesellschaft innerhalb von sechs Jahren die Verbindlichkeiten aus der Praxisübernahme getilgt hat. Für dich bedeutet das, dass du neben deiner laufenden erfolgsabhängigen Geschäftsführer-Vergütung ab dem siebten Jahr mit erheblichen Ausschüttungen aus deiner Gesellschaft rechnen kannst.
ETL bietet faire, kollegiale Konditionen und eine erfahrene Begleitung bei der Übernahme. Gerne senden wir dir eine Liste von Referenzen aus mehr als 100 Kanzleiübernahmen. Oder ganz einfach: Frage deinen ETL-Kollegen in Ihrer Nachbarschaft!

Das ETL Partnermanagement – Von Anfang an an deiner Seite
Wir begleiten dich auf deinem Weg zum Erfolg. Jede ETL-Kanzlei ist einem regionalen ETL Partnermanagement zugeordnet. Hier werden die Kanzleileiter in allen Belangen der Kanzleiführung unterstützt und durch den oder die jeweiligen regionalen ETL Partnermanager persönlich betreut.
Die Ansprechpartner an den Standorten sind auch das Bindeglied zur ETL-Geschäftsleitung und stehen den ETL-Kanzleien, insbesondere beim Personalmanagement, der effizienten Gestaltung der Kanzleiprozesse und der Umsetzung der ETL-Standards zur Seite.

Aktuelle Stellenangebote als Steuerberater mit Partnerperspektive
Du bist Steuerberater und möchtest deine Erfahrung in eine neue, langfristige Aufgabe einbringen und die Chance zur Partnerschaft ergreifen?
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