Startseite | Karriere | Selbstständig mit eigener Kanzlei

Starten Sie als geschäftsführender Partner

Als Steuerberater/in träumen Sie von der eigenen Kanzlei, doch das Eigenkapital fehlt? Mit ETL an Ihrer Seite kann dieser Wunsch in Erfüllung gehen. Werden Sie geschäftsführender Partner mit Beteiligungsmöglichkeiten zwischen 10 und 40 Prozent. Erfahrene ETL-Steuerberater begleiten und unterstützen Sie auf Ihrem Weg zum Erfolg.

Sie haben gerade Ihr Steuerberaterexamen abgelegt und träumen von einer eigenen Kanzlei? Unsere Experten der Kanzleivermittlung beraten Sie bei allen Fragen rund um die Übernahme einer Kanzlei. Wir begleiten Sie sicher durch den gesamten Übernahmeprozess – von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Vertragsabschluss und dem Ausscheiden des Senior-Partners.

Selbständig auch ohne Eigenkapital: als ETL-Junior-Partner

Der Schritt in die Selbständigkeit erfordert einigen Mut. Erfahrene ETL-Berater stehen Ihnen von Anfang an zur Seite und bringen Ihre Kanzlei auf Erfolgskurs. Neben der gesellschaftsrechtlichen Einbindung und der fachlichen Beratung werden Sie auch in Ihrer Entwicklung zur kompetenten Führungskraft gefördert.

Zwei Möglichkeiten der Kanzleiübernahme

Zum einen können Sie eine bereits etablierte Kanzlei, die noch nicht zur ETL-Gruppe gehört, im Rahmen einer Nachfolgeregelung übernehmen. Ihr Vorteil: Sie benötigen kein Eigenkapital, sind mit bis zu 20 % beteiligt und werden von Anfang an zum Geschäftsführer bestellt. Die Finanzierung garantiert die ETL-Gruppe zu 100 %. Gemeinsam mit dem Senior-Partner verbürgen Sie sich gegenüber dem Darlehensgeber lediglich in Höhe Ihrer persönlichen Beteiligung.

Eine zweite Möglichkeit ist, sich an einer Kanzlei beteiligen, die bereits der ETL-Gruppe angehört: wir finden gemeinsam Möglichkeiten einer sofortigen Übernahme von Anteilen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl der passenden Kaufpreisfinanzierung. In beiden Fällen profitieren Sie von den Erfahrungen des Senior-Partners, der Ihnen bis zu seinem Ausscheiden zur Seite steht.

Für Beratungstermin bitte das Kontaktformular nutzen

Ooops

Dieser externe Inhalt kann aufgrund getroffener Datenschutzentscheidungen (Consent Manager) hier nicht eingebettet angezeigt werden.
Bitte ändern Sie Ihre Datenschutzentscheidung.


Finden Sie nachfolgend die wichtigsten Details in einer Übersicht

Wir suchen (ggf. aus dem Kreis der Mitarbeiter) gemeinsam mit dem Senior-Steuerberater nach einem geeigneten Nachfolger (Junior-Steuerberater). Diese Suche erfolgt z. B. über die NWBs oder über unsere ETL-Website (www.etl.de). Dieser Junior-Steuerberater könnten Sie sein! Wir beteiligen Sie an dieser neuen Gesellschaft mit bis zu 20 %, ohne dass Sie Eigenkapital investieren müssen (mehr dazu unter Ziffer 5, Kaufpreisfinanzierung).

Der Senior-Steuerberater wird je nach persönlicher Lebensplanung in der Regel ebenfalls bis zu 10 % an der neu gegründeten Steuerberatungsgesellschaft beteiligt.

Beispiel:
Herr StB Meier ist 60 Jahre alt. Er verkauft seine Praxis an die neu zu gründende „Meier & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft“, an der er zu 10% beteiligt wird. Der Junior-Steuerberater wird mit 20 % beteiligt. Die restlichen Anteile hält die Freund & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Berlin.

Alle Beschlüsse erfolgen einstimmig – das ist unser ETL-Prinzip, gelebt in der Praxis und Bestandteil unserer ETL-Gesellschaftsverträge. So haben Sie bei allen Entscheidungen, die Ihre Gesellschaft betreffen, ein Vetorecht. Somit haben Sie immer die Sicherheit, dass Sie von keinem anderen Gesellschafter „überstimmt“ werden können.

Damit sich gegenüber den Mandanten zunächst möglichst wenig ändert, übernimmt der Senior-Steuerberater während der Überleitungsphase die Geschäftsführung in der neuen Gesellschaft. Selbstverständlich werden Sie ebenfalls zum Geschäftsführer bestellt.

Die neue Gesellschaft erwirbt vom Senior-Steuerberater den Mandantenstamm und das Inventar (Asset deal). Der berufsübliche Kaufpreis für den Mandantenstamm beträgt in der Regel 80% bis 120% vom nachhaltigen Jahresumsatz.

Beispiel:
Steuerberater Meier verkauft seine Praxis in Hamburg an die neu zu gründende Gesellschaft „Meier & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft“. Der Jahresumsatz beträgt 1 Mio. EUR. Rentabilität und Liquidität der Kanzlei sind sehr gut, so dass ein Faktor von 120% gerechtfertigt ist. Demnach beträgt der Kaufpreis für den Mandantenstamm 120% von 1 Mio. EUR, somit 1,2 Mio. EUR. Das Inventar verkauft Steuerberater Meier für 50.000 EUR an die neue Gesellschaft.

Die Einzelheiten dieser Praxisübernahme werden in einem „Praxisübernahmevertrag“ geregelt, dessen Muster wir Ihnen gerne übersenden.

In unserem ETL-Modell braucht sich der Junior-Steuerberater um die Finanzierung des Kaufpreises nicht zu kümmern. Denn die neu gegründete Gesellschaft selbst finanziert den Kaufpreis!

In unserem Beispiel von oben finanziert die Meier & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft also den Kaufpreis in Höhe von 1,25 Mio EUR. Die Finanzierung garantiert die ETL-Gruppe. Sie und der Senior-Steuerberater verbürgen sich gegenüber dem Darlehensgeber nur in Höhe Ihrer persönlichen Beteiligung.

Ihr Kapitaleinsatz erstreckt sich lediglich auf bis zu 5 TEUR (Ihre quotale Stammeinlage).

Die Finanzierung des Kaufpreises ist auf 6 Jahre angelegt (das erste Jahr tilgungsfrei und 5 Jahre Tilgung). Korrespondierend dazu refinanziert die Gesellschaft den Kaufpreis in der Regel innerhalb von 6 Jahren aus dem laufenden Ergebnis. Das bedeutet, dass Ihre Gesellschaft innerhalb von 6 Jahren die Verbindlichkeiten aus der Praxisübernahme getilgt hat. Für Sie bedeutet das, dass Sie neben Ihrer laufenden erfolgsabhängigen Geschäftsführer-Vergütung ab dem 7. Jahr mit erheblichen Ausschüttungen aus Ihrer Gesellschaft rechnen können.

ETL bietet faire, kollegiale Konditionen und eine erfahrene Begleitung bei der Übernahme. Gerne senden wir Ihnen eine Liste von Referenzen aus mehr als 100 Kanzleiübernahmen. Oder ganz einfach: Fragen Sie Ihren ETL-Kollegen in Ihrer Nachbarschaft!

Ansprechpartner 

Christian Friese

ETL-Gruppe

(Kontaktaufnahme bitte über das Fomular)

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x