ÜBER UNS
FÜR KANZLEIEN
FÜR MANDANTEN
AKTUELLES
Startseite | Aktuelles | Praxissoftware im Fokus der Finanzverwaltung: Neue Meldepflicht kann auch Ärzte treffen

Betriebsprüfung in der Arztpraxis: Check-up durch die Finanzverwaltung

Steuern & Recht Spezial Ärztezeitung | Oktober 2025

Betriebsprüfung in der Arztpraxis: Check-up durch die Finanzverwaltung
Veröffentlichung
04.11.2025 — zuletzt aktualisiert: 06.11.2025 — Lesezeit: 1 Minute

Betriebsprüfung in der Arztpraxis: Check-up durch die Finanzverwaltung

Steuern & Recht Spezial Ärztezeitung | Oktober 2025

Ab 2025 gilt: Wer ein elektronisches Kassensystem mit Kassenmodul nutzt, muss dieses dem Finanzamt melden, auch in der Arztpraxis. Denn viele Praxissoftwares verfügen über Funktionen zur Verwaltung barer Geschäftsvorfälle, etwa bei IGel-Leistungen oder privatärztlichen Abrechnungen. Wer versäumt, fristgerecht zu melden, riskiert Sanktionen – bis hin zur Hinzuschätzung von Einnahmen bei Betriebsprüfungen.

Suchen
Themen
Autor(en)


Julia Sorokin
Steuerberaterin
Zertifizierte Beraterin für Pflegeeinrichtungen (IFU/ISM gGmbH)

Mail: info@admedio.com


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel