Betriebsprüfung in der Arztpraxis: Check-up durch die Finanzverwaltung
Steuern & Recht Spezial Ärztezeitung | Oktober 2025
Ab 2025 gilt: Wer ein elektronisches Kassensystem mit Kassenmodul nutzt, muss dieses dem Finanzamt melden, auch in der Arztpraxis. Denn viele Praxissoftwares verfügen über Funktionen zur Verwaltung barer Geschäftsvorfälle, etwa bei IGel-Leistungen oder privatärztlichen Abrechnungen. Wer versäumt, fristgerecht zu melden, riskiert Sanktionen – bis hin zur Hinzuschätzung von Einnahmen bei Betriebsprüfungen.





