E-Rechnung und Aufbewahrungspflichten in Psychotherapiepraxen
Psychotherapie aktuell | Dezember 2025
Seit dem 1. Januar 2025 müssen auch Psychotherapiepraxen E-Rechnungen empfangen können – eine gesetzliche Pflicht, die alle Unternehmer betrifft. Dabei genügt es nicht, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. Verlangt wird ein maschinenlesbares Format, das digital verarbeitet und archiviert werden kann. Entscheidend ist, dass die Praxissoftware oder ergänzende Systeme E-Rechnungen im vorgeschriebenen Standard unterstützt. Auch beim Löschen nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen drohen Fallstricke. Hier gilt es, Datenschutz und Steuerrecht in Einklang zu bringen.





