Startseite | Aktuelles | 4 Themen – 4 Wochen: Das Sommerinterview mit Benjamin Hummel

4 Themen – 4 Wochen: Das Sommerinterview mit Benjamin Hummel

Die Grundsteuerreform – Bürokratie zur Unzeit
Aktuelles
22.09.2022

4 Themen – 4 Wochen: Das Sommerinterview mit Benjamin Hummel

Die Grundsteuerreform – Bürokratie zur Unzeit

Extremwetterereignisse, exorbitant steigende Energiepreise und Lieferengpässe bei unverzichtbaren Gütern: All das trifft die Land- und Forstwirtschaft mitten im ohnehin anspruchsvollen Spagat zwischen ökonomischen Anforderungen und einer ökologischen Transformation. Zudem müssen sich Land- und Forstwirte dieses Jahr zusätzlich mit neuen bürokratischen Hürden, wie der GAP-Reform und der Grundsteuerreform, herumschlagen.

In der ersten Folge der vierteiligen Interviewreihe „4-Themen – 4 Wochen. Das Sommerinterview“ sprachen wir mit Benjamin Hummel, Leiter ETL Agrar & Forst, über die Auswirkungen des Hitzesommers, der Waldbrände und Dürre für die Branche. Im zweiten Teil widmeten wir uns den steigenden Preisen und wollten von ihm wissen, was insbesondere kleinere Betriebe tun können, um auch in Zukunft erfolgreich zu wirtschaften. Im dritten Teil ging es um den schwierigen Spagat zwischen Ökonomie und Ökologie. Im vierten und letzten Teil der Reihe dreht sich nun alles um das „Aufregerthema“ Grundsteuerreform.

Seit dem 01. Juli müssen Eigentümer dem Finanzamt für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts in elektronischer Form übermitteln. Ein enormer bürokratischer Aufwand. Worauf gilt es da besonders zu achten?
Ich habe bereits vergangenes Jahr in einem Beitrag 2022 als das „Jahr der Grundsteuer“ ausgerufen. Mittlerweile haben viele private Grundstücks- und Immobilieneigentümer ihre Grundsteuerwerterklärung eingereicht. Die Erklärung des Grundsteuerwerts für bebaute Grundstücke bzw. Immobilien funktioniert in der Praxis mit recht überschaubarem Aufwand. Doch was ist mit den Landwirten? Tatsächlich ist hier der Aufwand ein deutlich Anderer: Betriebe der Land- und Forstwirtschaft besitzen in der Regel sehr viele Grundstücke. Für jedes dieser einzelnen Grund- bzw. Flurstücke sind mehrere Angaben erforderlich, sodass die Erklärung bei mehr als tausend Flurstücken zu einem kaum zu bewältigenden Akt wird. Hierbei sei hervorzuheben, dass alle erforderlichen Angaben bereits den Behörden vorliegen. Dennoch muss jeder Landwirt jedes einzelne Flurstück elektronisch beim Finanzamt erklären. Als Problem kommt hinzu, dass die behördlich errechneten Ertragsmesszahlen, welche maßgebend für den Gegenstandswert herangezogen werden, häufig auf veralteten Daten beruhen und somit einen vermeintlich falschen Wert vorgeben. Ich vermute daher, dass neben dem Aufwand der Werterklärung die Prüfung der Bescheide und höchstwahrscheinlich auch die Widerspruchsverfahren immense Arbeitsbelastungen darstellen, die uns noch bevorstehen.

Weshalb ist diese Reform denn nötig?
Kurz gesagt: Land- und forstwirtschaftliches Vermögen wird nach dem sogenannten Ertragswertverfahren bewertet. Bei der Ermittlung des Ertragswertes sind die unterschiedlichen Nutzungsarten (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gärtnerei etc.) zu berücksichtigen. Hinzu kommt die Bewertung der Hofstelle und der Wirtschaftsgebäude. Bei der landwirtschaftlichen Nutzung ist nicht nur die bewirtschaftete Fläche als solche zu bewerten, sondern es ist zu berücksichtigen, ob es sich um Ackerflächen handelt und wie viele Vieheinheiten zum Betrieb gehören. Die Summe dieser einzelnen Werte ergibt den Reinertrag. Um den Grundsteuerwert zu ermitteln, ist dann der gesamte Reinertrag mit einem Kapitalisierungsfaktor zu multiplizieren. Die in diesem Jahr fällige Reform soll gerechter sein als die vorausgegangene jahrzehntelange Praxis, weil sie die Höhe der zu leistenden Grundsteuer abhängig vom Ertrag macht, der pro Fläche erwirtschaftet wird.

Welche Erfahrungen haben Ihre Mandanten bislang mit dem Verfahren gesammelt?
Der 01. Juli markierte den Startschuss und schon an diesem Tag mussten Betroffene technische Fehler allerorten feststellen. Nun haben wir September und immer noch kämpfen Grundstückseigner neben technischen Bugs mit unnötigen bürokratischen Hürden, wie oben bereits geschildert. Beim derzeit vorgeschriebenen Verfahrensprozedere muss ein Landwirt mit über tausend Flurstücken nicht nur Tage, sondern ganze Arbeitswochen allein für die Datenübermittlung ans Finanzamt einplanen. Wie soll das zu stemmen sein? Noch dazu im Sommer bzw. Herbst, einer nicht ganz unwichtigen Zeit für Landwirte, wie auch Laien geläufig sein dürfte. Auch den Finanzämtern ist diese Problematik mittlerweile bekannt, weshalb einzelnen Betroffenen aktiv geraten wurde, vorerst keine Grundsteuerwerterklärung einzureichen. Dementsprechend machen einige Landwirte erst einmal gar nichts. Die Frist vom 31. Oktober 2022 wird nicht zu halten sein, das scheint mir sicher.

Wie habt ihr bei ETL Agrar & Forst eure Mandanten auf dieses „Bürokratie-Ungeheuer“ vorbereitet?
Wir von ETL Agrar & Forst führen bereits seit Anfang des Jahres Schulungen und Seminare durch – sowohl on- als auch offline –, die extrem gut besucht sind und auf eine sehr positive Resonanz stoßen. Da wir ahnten, welchen enormen Aufwand diese Reform insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe nach sich ziehen wird, haben wir uns seit dem Sommer 2021 intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und eigene Kompetenzteams einberufen. Somit können wir unsere Mandanten gezielt über Do’s und Dont’s, Pflichten, Fallstricke und Möglichkeiten der Grundsteuerreform frühzeitig informieren. Die Erklärung an sich selbst abzugeben, ist im Grunde kein Hexenwerk. Da kann ich Betroffenen Ängste nehmen. Wir stellen allerdings fest: Der Teufel steckt im Detail!
– Wie ist eine Photovoltaikanlage zu bewerten?
– Wie umgehen mit der Hofstelle und Nebenbetrieben: Was gehört dazu, wie wird diese bewertet und was ist damit abgegolten?
– Wie lauten die Regularien beim Flurneuordnungsverfahren (Flurtausch)?
– Was ist mit einer Überschwemmungsfläche?
Diese und weitere Fragen tauchen immer wieder auf und machen eine professionelle Beratung durch erfahrene Branchenexperten so ratsam. Denn allen Betroffenen fehlt die Erfahrung, insbesondere bei unklar formulierten Passagen der Grundsteuerreform.

Wie könnt ihr von ETL Agrar & Forst da weiterhin Unterstützung leisten?
Mit der Grundsteuerwertklärung übermittelt ein Landwirt bzw. Flächeneigentümer der Finanzbehörde über die sog. Ertragsmesszahl, welche „Grundwerte“ seine Flächen haben. Diese Ertragsmesszahlen werden auf Grundlage der Bodengüte, also der „Bodenfruchtbarkeit“, wenn man so will, berechnet. Die Länder geben dem Erklärungspflichtigen in den meisten Fällen die Ertragsmesszahlen vor. Leider mussten wir die Erfahrung machen, dass diese oftmals nicht stimmen. Deshalb sind wir gerade dabei einen Weg zu suchen, die Ertragsmesszahlen zu korrigieren. Wir wollen unseren Mandanten nicht nur die quantitative Arbeit der Grundsteuerwerterklärung abzunehmen, sondern über die Qualität der Erklärung noch dafür sorgen, dass die jedes Jahr zu zahlende Grundsteuer niedriger ausfällt. Unser Anspruch ist es also, viel mehr bieten zu können als dem Mandanten „nur“ viel Zeit und Nerven zu ersparen. Als Steuerberatungsgesellschaft wollen wir den Landwirt aktiv dabei unterstützen, Steuern zu sparen. Einige rechtlichen Fragen sind vorab noch zu klären. Und in wieweit der monetäre Nutzen mit dem Mehraufwand der Korrektur im Verhältnis steht, bedarf es aktuell noch zu prüfen.

4 Themen – 4 Wochen: Das Sommerinterview mit Benjamin Hummel

Teil 1: Trockenheit und Waldbrände
Teil 2: Steigende Preise, schlechtere Versorgung?
Teil 3: Ökologie und Ökonomie – ein schwieriger Spagat

Suchen
Format
Themen
Letzte Beiträge




Weitere interessante Artikel