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Gemeinnützig oder Partei

Wie viel Spende Sie absetzen können

Gemeinnützig oder Partei
Steuertipps
13.12.2025 — Lesezeit: 2 Minuten

Gemeinnützig oder Partei

Wie viel Spende Sie absetzen können

Wenn der Duft von Zimtsternen und Tannengrün durchs Haus zieht, lohnt immer auch ein kurzer Moment der Besinnung: Glück verdoppelt sich, wenn man es teilt. Mit einer Spende für gemeinnützige Zwecke kann man Menschen in Not helfen und diese Zuwendungen steuerlich als Sonderausgaben geltend machen.

Naturkatastrophen haben auch in diesem Jahr Menschenleben gekostet, Menschen obdachlos gemacht und Hungersnöte ausgelöst. Und auch die Menschen in den von Kriegen und Konflikten betroffenen Gebieten der Welt benötigen dringend Hilfe, insbesondere Spendengelder aus aller Welt. Gerade in der Adventszeit gibt es viele Spendenaufrufe und auch die Spendenbereitschaft ist in der Vorweihnachtszeit besonders groß. Mit jeder Spende für wohltätige und gemeinnützige Zwecke können Sie helfen und diese Spenden auch noch steuerlich als Sonderausgaben abziehen. Abziehbar sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte.

Auch wenn Sie politisch engagiert sind und eine Partei (im Sinne von § 2 Parteiengesetz, die nicht von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen ist) unterstützen, können Sie Steuern sparen. 50 Prozent der Aufwendungen, maximal 825 Euro (50 Prozent von 1.650 Euro) können direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Von den verbleibenden Aufwendungen können noch 1.650 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. Bei Ehepaaren/eingetragenen Lebenspartnerschaften kann jeweils der doppelte Betrag, also 3.300 Euro, angesetzt werden.

Die Bundesregierung plant mit dem Steueränderungsgesetz 2025 die abziehbaren Beträge für Parteispenden ab dem Jahr 2026 zu verdoppeln. Das Gesetz muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

Hinweis: Bei Spenden bis 300 Euro ist als Nachweis statt einer Spendenbescheinigung der Kontoauszug einer Bank oder der Bareinzahlungsbeleg ausreichend.

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